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Informationen zur Corona-Pandemie 2020 (Archiv)

30. Dezember 2020

Die telefonische Terminvereinbarung für COVID-19 Impfungen im Land Brandenburg erfolgt über die Rufnummer 116117. Zu Beginn stehen nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Daher können nicht alle Menschen direkt Termine vereinbaren und geimpft werden.

Der Landkreis Uckermark rechnet Mitte Januar mit der Einrichtung des Impfzentrums. Vorgesehen dafür ist die Sporthalle der Carl-Friedrich-Grabow Schule. Nähere zeitliche Angaben liegen noch nicht vor.

21. Dezember 2020

Foto: Kind vor verschlossener Tür
Eine Notbetreuung kann beantragt werden.
Für eine Notbetreuung im städtischen Hort vom 4. bis 10. Januar 2021 müssen beide Elternteile in kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt sein und eine häusliche oder private Betreuung nicht organisieren können. Die Sorgeberechtigten stellen einen formgebundenen Antrag bei der Stadt Schwedt/Oder. Der Antrag wird auf der Seite des Landkreises Uckermark www.uckermark.de zur Verfügung gestellt.

Wenn klare Voraussetzungen gegeben sind, erfolgt die Zusage zur Notbetreuung des Kindes durch die Stadt Schwedt/Oder. Falls die Voraussetzungen nicht eindeutig sind, wird der Antrag zur Entscheidung an das Jugendamt des Landkreises geschickt und die Sorgeberechtigten darüber informiert.

Die Hortbetreuung beginnt zur üblichen Zeit, also ab 11:15 Uhr! Für die Organisation der Schul-Notbetreuung am Vormittag ist die Schule zuständig!

Das Land Brandenburg hat ihre Eindämmungsverordnung am 18. Dezember 2020 präzisiert. Ergänzt wurde eine konkrete Regelung zu den Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung in der Grundschule. Ebenso gibt es Konkretisierungen bei den Ausgangsbeschränkungen, den Abhol- und Lieferdiensten sowie die Untersagung von FFP2-Masken mit Ventil beim Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

16. Dezember 2020

Foto: Homepage der Volkshochschule auf einem Laptop
Alle städtischen Einrichtungen bieten im Internet Informationen, Bilder und Videos für die Unterhaltung Zuhaus an.
Entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 15. Dezember 2020 gelten für die Einrichtungen der Stadt Schwedt/Oder folgende Festlegungen bis zum 10. Januar 2021:

  • Ab 16. Dezember 2020 sind die Stadtbibliothek und die Volkshochschule geschlossen. Ob die Volkshochschule im Januar Online-Kurse anbietet, wird derzeit noch geprüft.
  • Die Städtischen Museen bleiben auch weiterhin geschlossen.
  • Die Musik- und Kunstschule führt den Unterricht mit maximal 5 Teilnehmenden je Kurs unter Einhaltung der AHA-Regeln weiter. Der Unterricht in Gesang und für Blasinstrumente findet nicht statt.
  • Die Gemeindehäuser in den Ortsteilen bleiben weiterhin für Veranstaltungen geschlossen.

15. Dezember 2020

Foto: Spaziergänger auf dem Deich
Bewegung an der frischen Luft ist am Tag erlaubt, nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, dann höchstens zu fünft.

Die neue Eindämmungsverordnung und die Quarantäneverordnung für das Land Brandenburg gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021.

Hier einige der neuen Maßnahmen ab 16. Dezember im Überblick:

  • Ausgangsbeschränkungen: Das Betreten des öffentlichen Raumes ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.
  • Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages (Ausnahme an Heiligabend und Silvester)
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im öffentlichen Raum ganztägig untersagt.
  • Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten.
  • Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Neben Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben müssen auch Friseursalons schließen, ausgenommen sind Dienstleistungen im Gesundheitsbereich.
  • Vom 14. bis 18. Dezember wird die Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen ausgesetzt. Geöffnet bleiben Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflegestellen und sonstige Kindertagesbetreuungsangebote.
  • Der praktische Schulsport in Hallen einschließlich Schwimmunterricht ist bis zum 13.01.2021 untersagt, mit Ausnahme der Sport-Spezialschulen sowie -klassen.
  • Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten ist untersagt.
  • Verschärfungen bei Präsenzangebote in Bildungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Der sogenannte kleine Grenzverkehr (bis zu 24-Stunden Aufenthalt) ist nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies gilt nicht bei triftigen Gründen, z. B. für Berufspendler oder Schüler und Studierende, die im Nachbarland Bildungseinrichtungen besuchen, sowie bei privaten Besuchen von Verwandten ersten Grades oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts für bis zu 72 Stunden.

Foto: Paar mit Masken beim Spaziergang
Es gilt weiterhin, Kontakte zu reduzieren und die Regeln einzuhalten.

27. November 2020

Brandenburg verlängert den Teil-Lockdown bis zum 21. Dezember und passt die Corona-Maßnahmen in wichtigen Punkten an das aktuell hohe Infektionsgeschehen an. Das Kabinett hat dazu die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. So wird die Masken-Pflicht ausgeweitet, und die Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen anordnen, auf welchen belebten Straßen und Plätzen zum Jahreswechsel ein Silvesterfeuerwerk verboten ist. Die geänderte Verordnung tritt am 1. Dezember in Kraft.

  • In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Orten unter freiem Himmel mit Publikumsverkehr ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, zum Beispiel auf Wochenmärkten, in Fußgängerzonen, auf Bahnhöfen, Haltestellen, Bahnsteigen und Parkplätzen.
  • Private Feiern und Zusammenkünfte und der Aufenthalt im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf maximal 5 Personen zu beschränken, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
  • In der Adventszeit sind keine verkaufsoffenen Sonntage möglich.
  • Es gelten strengere Zugangsbeschränkungen in Geschäften.
  • Eine erweiterte Maskenpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, außer im Sportunterricht, für Lehrkräfte und Schulpersonal im gesamten Schulgebäude und im Außenbereich (Schulhof).
  • In Brandenburg können sich im Zeitraum vom 23. bis zum 27. Dezember 2020 maximal 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten zu privaten Zusammenkünften treffen. Hinzu kommen Kinder im Alter bis zu 14 Jahren.

24. November 2020

In einer Allgemeinverfügung hat die Landrätin des Landkreises Uckermark für einige Kinder und Erzieher der Integrationskindergarten Regenbogen, Kindertagesstätte Hans Christian Andersen, EJf Kindertagesstätte „Weg ins Leben“, Integrativer Naturkindergarten und Kindertagesstätte Uckis Spatzenhaus die Absonderung in häuslicher Quarantäne angeordnet.

18. November 2020

Foto: Röhrchen mit Kreuz bei „negative“
Teströhrchen
Das Asklepios Klinikum Uckermark verschärft zum Schutz aller die Besuchsausnahmen. Zutritt wird nur mit einem negativen Testergebnis gewährt. Mehr

16. November 2020

Information für Unternehmen vom 16.11.2020

6. November 2020

Ab 9. November treten in Brandenburg neue Quarantäne-Regeln für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten in Kraft. Diese gelten zunächst bis zum 15. Dezember 2020.

Auch in Polen verschärfen sich die Corona-Regeln. So haben zum Beispiel ab 7. November in Einkaufszentren nur Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Dienstleistungsanbieter geöffnet. Restaurants sind geschlossen.

4. November 2020

Foot: Frau mit Schnupftuch
Die Landrätin appelliert an die Eigenverantwortung und die Verpflichtung jedes Einzelnen, Kontakte auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren.

„Wer den Verdacht hat, sich infiziert zu haben oder in den zurückliegenden fünf Tagen Kontakt zu einem Infizierten hatte, hat sich umgehend selbst zu isolieren und das Gesundheitsamt oder das Bürgertelefon des Landkreises zu informieren“, verweist Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann. Bei Symptomen ist darüber hinaus telefonisch der Hausarzt zu kontaktieren, um die weitere Verfahrensweise abzusprechen. In akuten Fällen kann der ärztliche Bereitschaftsdienst über die Rufnummer 116 117 und nur in lebensbedrohlichen Situationen der Notarzt über die 112 kontaktiert werden. Um die Kontakterfassung und -nachverfolgung zu vereinfachen, steht nun ein Formular zur Verfügung, in das Betroffene alle relevanten Informationen bereits selbst von zu Hause aus eintragen und an das Gesundheitsamt senden können.

2. November 2020

Entsprechend der geltenden Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen des Landes Brandenburg gegen das Corona-Virus gelten für die Einrichtungen der Stadt Schwedt/Oder folgende Festlegungen ab sofort:

  • Die Städtischen Museen bleiben bis zum 30. November 2020 geschlossen.
  • Die Gemeindehäuser in den Ortsteilen bleiben für Veranstaltungen geschlossen (Ausnahme: Trauerfeiern im kleinsten familiären Kreis unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln).
  • Die Stadtbibliothek bleibt geöffnet. Die Ausleihe und Rückgabe von Medien ist jedoch nur nach telefonischer Terminvergabe möglich. Kontakt: 03332 23249
  • Der Unterricht an der Musik- und Kunstschule findet weiterhin eingeschränkt statt. Beachtung: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, außer beim Gesangsunterricht und beim Unterricht Blasinstrumente. Kontakt: 03332 266311
  • Die Bildungsveranstaltungen der Volkshochschule finden eingeschränkt statt (Ausnahme: alle Sport- und Gymnastikkurse entfallen). Kontakt: 03332 23333

31. Oktober 2020

Das Kundenzentrum der Stadtwerke, das AquariUM und das FilmforUM sind vorübergehend geschlossen.

30. Oktober 2020

Ab 2. November tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Befristet bis zum 30. November gelten dann auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen. Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen und Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes gestattet (begrenzt auf insgesamt höchstens 10 Personen). Gaststätten und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Theater und Museen werden geschlossen. Touristische Übernachtungen sind im November verboten. Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt. Ebenso der Freizeit- und Amateursportbetrieb, mit Ausnahme des Individualsports. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Foto: Masken tragende Familie im Freien
Die Maskenpflicht gilt nun auch auf dem Wochenmarkt.

In einer Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Uckermark wird angeordnet, dass ab 31. Oktober 2020 auf dem Platz der Befreiung – an den Markttagen – dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 17 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die Regelung gilt bis 15. Dezember 2020.

29. Oktober 2020

Information für Unternehmen vom 29.10.2020

28. Oktober 2020

Erstmals hat auch der Landkreis Uckermark die Marke von 35 Corona-Infizierten auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Das bedeutet weitere Einschränkungen, die ab sofort gelten.

Ausgeweitet wird die Maskenpflicht, nun auch in Gaststätten, Büro- und Verwaltungsgebäuden und in Personenaufzügen. Das gilt nun auch für das Schwedter Rathaus.

Die Landesregierung wird am Freitagnachmittag die Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in einer Sondersitzung aktualisieren. Die neue Verordnung soll ab Montag, 2. November, und bis Ende des Monats gelten. Es wird erhebliche Einschnitte im öffentlichen Leben geben.

27. Oktober 2020

Der Landkreis Uckermark informiert, dass auch in der Uckermark die Infektionszahlen steigen und die strikte Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen von Alltagsmasken geboten ist.

23. Oktober 2020

Foto: Blick auf die Brücke
Grenzbrücke über die Oder bei Schwedt

In der heute vom Kabinett per Umlauf beschlossenen Änderung der Quarantäne-Verordnung sind Anpassungen beschlossen worden, die dem Leben in der grenzüberschreitenden Region Rechnung tragen. So ist der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ für Aufenthalte bis zu 24 Stunden ohne Verpflichtung zu Quarantäne möglich.

Information für Unternehmen vom 23.10.2020

22. Oktober 2020

Das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium haben Polen als Corona-Risikogebiet eingestuft. Ab Samstag, 24. Oktober 2020, um 0:00 Uhr gelten neue Regeln.

20. Oktober 2020

Foto: eine Maske
Die Maskenpflicht wird ausgeweitet.

Das Kabinett hat die landesweit geltende SARS-CoV-2-Umgangsverordnung mit klaren Regeln bei deutlich steigenden Infektionszahlen ergänzt.

19. Oktober 2020

Das Asklepios Klinikum Uckermark verhängt zur Vorbeugung wieder ein generelles Besuchsverbot. Mehr

15. Oktober 2020

Mit dem Beschluss auf der Konferenz der Ministerpräsidenten am 14. Oktober werden die bisherigen Brandenburger Festlegungen weiter konkretisiert und auf einige Bereiche ausgeweitet. Das Kabinett wird sich damit voraussichtlich in der nächsten Sitzung am 20. Oktober befassen und weitere Schritte beschließen.

9. Oktober 2020

Die maximale Gäste­zahl im Erlebnis­bad AquariUM wird ab 10. Okto­ber 2020 begrenzt. Mehr

6. Oktober 2020

Foto: Besucher sitzen auf Abstand bei einer Veranstaltung im Großen Saal der Bühnen
Unter bestimmten Voraus­setzungen kann in Kinos und Kultur­ein­richtungen der Mindest­abstand zwischen den Sitz­plätzen auf bis zu einen Meter reduziert werden.

Angesichts wieder deutlich steigender Corona-Infektionszahlen verschärft Brandenburg seine Corona-Regeln. Neu sind strengere Obergrenzen für private Feiern und für eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie neue Mindestabstandsregeln in Kinos, Theatern und Konzerthäusern. Die Änderungen der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung treten am Sonntag, dem 11. Oktober, in Kraft, und gelten bis zum 8. November 2020.

Das Asklepios Klinikum Uckermark hat seine Besuchs­regeln angepasst. Dazu zählen einge­schränkte Besuchs­zeiten und Besucher­anzahl.

18. September 2020

Der Zutritt ins Rathaus erfolgt ab 21. Septem­ber 2020 wieder über den Haupt­eingang, allerdings weiterhin nur nach vorheriger Termin­verein­barung.

1. September 2020

Das Brandenburger Kabinett hat weitere Anpassungen der Corona-Verordnungen verabredet und die Umgangsverordnung und die Quarantäneverordnung bis zum 11. Oktober verlängert. Zu den wesentlichen Punkten gehören: Indoor-Kontaktsport ist unter Auflagen auch für über 27-Jährige wieder möglich, in Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch ohne Abstand sitzen. Private und familiäre Feierlichkeiten im privaten Wohnraum oder Garten mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt. Wer vorsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen.

Foto: Massen auf der Lindenallee
Bei Großveranstaltungen, wie bei dem Stadtfest 2015, kommen Menschen aus verschiedenen Regionen auf engem Raum zusammen.

Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen bleiben bis Neujahr 2021 verboten. Dies gilt bis zum 1. Januar 2021.

Die geänderten Regelungen gelten ab 4. September 2020.

11. August 2020

Angesichts wieder steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung die Brandenburger Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus mit kleinen Anpassungen bis zum 4. September verlängert. Das betrifft die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung. So wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und Horten wie angekündigt in die Umgangsverordnung aufgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Unterrichtsräume.

6. August 2020

Foto: Lehrer an der Tafel vor Schülern
Ab 10. August beginnt die Schule im Normalbetrieb mit Auflagen.

Am Montag (10. August 2020) beginnt für die Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg das neue Schuljahr. Eine Maskenpflicht für alle Schulen wird in die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg aufgenommen, die Anfang nächster Woche vom Kabinett beschlossen werden soll. In der Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport werden die Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb ausführlich beschrieben.

15. Juli 2020

Information für Unternehmen vom 15.07.2020

7. Juli 2020

Das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ist im Land Brandenburg vorerst bis Ende Oktober 2020 verlängert. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Es gelten auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln.

26. Juni 2020

Foto: Beachvolleyball in Criewen
Das Abstandsgebot für Mannschafts- und andere Kontaktsportarten unter freiem Himmel auch für Erwachsene ist in Brandenburg aufgehoben.

Die Das Kabinett der Landesregierung hat am Freitag die „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ aktualisiert. Sie tritt am Samstag, 27. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich zum 16. August 2020. Das bedeutet in Brandenburg sowohl die Lockerung von Auflagen im Sport, bei Reisebus- und Schifffahrten, aber auch eine schnelle Reaktion auf verstärktes Infektionsgeschehen in Deutschland. So dürfen Anbieter touristischer Übernachtungen Gäste aus so genannten „Hotspots“, in denen sich das Corona-Virus besonders verbreitet hat, nicht aufnehmen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr gilt ebenso fort.

24. Juni 2020

Ab dem 1. Juli sind die Gemeindehäuser in den Ortsteilen für die Vereinsarbeit wieder geöffnet. Für private Feiern und Vermietungen an Dritte bleiben die Gemeindehäuser weiterhin geschlossen.

Für den Besuch im Rathaus der Stadt Schwedt/Oder ist bis auf Weiteres eine Terminvereinbarung erforderlich.

12. Juni 2020

Foto: Kinder liegen bzw. knieen im Kreis auf dem Boden und verfolgen ein Spiel.
Seit 15. Juni 2020 erfolgt der Regelbetrieb in den Kitas wieder.

Ab 15. Juni 2020 nehmen die Kindertagesstätten im gesamten Landkreis wieder ihren Regelbetrieb auf.

Die Landesregierung Brandenburg hat heute die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ beschlossen. Sie tritt am Montag, 15. Juni, in Kraft und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Die neue Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 16. August 2020.
Die Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin generell eingehalten werden. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr gilt weiterhin. Die Kontaktbeschränkungen fallen weg. Öffentliche und private Veranstaltungen können wieder mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden. Für Demonstrationen gilt keine Obergrenze mehr. Gaststätten dürfen wieder ohne zeitliche Begrenzung geöffnet haben. Die Besuchs- und Zutrittsbeschränkungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert. Nach den Sommerferien kann der reguläre Schulbetrieb wieder aufgenommen werden.

10. Juni 2020

Die Beschränkungen zur Einreise nach Polen aufgrund der Corona-Pandemie werden in der Nacht von Freitag zu Samstag (0.00 Uhr) aufgehoben.

9. Juni 2020

Foto: 2 Tischtennisspieler in der Sporthalle
In der Sporthalle Dreiklang ist wieder Freizeitsport möglich.

Ab Mittwoch, dem 10. Juni 2020, werden die Sporthallen Dreiklang (außer Gymnastikraum), Külzviertel, Talsand und Kosmonaut für den Freizeitsport wieder geöffnet.

Die Sporthallen Neue Zeit, Am AquariUM und Criewen können nicht geöffnet werden.

29. Mai 2020

Als eines der ersten Theater Brandenburgs nehmen die Uckermärkischen Bühnen Schwedt am 6. Juni den Spielbetrieb auf der Odertalbühne wieder auf.

28. Mai 2020

Foto: Sporthalle Dreiklang
Das Hygienekonzept für die städtischen Sporthallen ist in Arbeit.

Musik- und Kunstschule: Ab dem 2. Juni erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts in den Fächern Tanz und Instrumentenkarussell sowie ab dem 6. Juni der Unterricht in Fach Gesang.

Kommunale Sporthallen: Für ihre städtischen Sporthallen erarbeitet die Stadt ein Hygienekonzept, um dann in Kürze eine eingeschränkte Hallenöffnung zu ermöglichen.

Straßenreinigung: Seit Beginn der Corona-Krise war die Straßenreinigung ausgesetzt und – kurze Zeit später – nur partiell auf den Hauptstraßen durchgeführt worden. Ab 2. Juni erfolgt die Wiederaufnahme der Reinigung nach Plan.

Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

26. Mai 2020

Foto: Ausstellung in der Galerie
Ab 28. Mai bzw. ab 6. Juni gelten weitere Erleichterungen für Veranstaltungen.

Die Landesregierung hat heute die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus weiter gelockert. Die Änderungen betreffen insbesondere kulturelle Veranstaltungen sowie Kinos, Freibäder, Freizeitparks, Tanz- und Fitnessstudios, Sportstätten, Unterricht in Fahrschulen oder Nachhilfe sowie private und familiäre Feiern. Zugleich wird die erlaubte Anzahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen erhöht. Die Neufassung der Verordnung tritt am Donnerstag, 28. Mai, in Kraft und gilt vorerst bis 15. Juni.

22. Mai 2020

Der Landkreis Uckermark hat für die Kindertagesbetreuung neue Regelungen getroffen, die ab dem 2. Juni 2020 gelten. Über die Gewährung der eingeschränkten Regelbetreuung entscheidet das Jugendamt des Landkreises Uckermark.

Foto: Kinderhand mit Stiften beim Ausmalen
Ab 2. Juni gelten neue Regelungen für die Kindertagesbetreuung.

Die entsprechenden Antragsformulare werden auf der Homepage des Landkreises zum Download angeboten. Die Regelungen der Allgemeinverfügung gelten bis einschließlich 31. Juli 2020.

19. Mai 2020

Die Landesregierung hat die Eindämmungs- und der Quarantäne-Verordnung geändert. Die ursprünglich bis zum 5. Juni geltende Quarantäne-Verordnung für nach Brandenburg einreisende Personen wird zum 20. Mai gelockert.

15. Mai 2020

Ab Montag sind wieder Besucher im Klinikum zugelassen, mit eingeschränkten Besuchszeiten und Besucheranzahl und unter Einhaltung von Besuchsregeln.

Information für Unternehmen vom 15.05.2020

Foto: Musik- und Kunstschule in der Berliner Straße
Die Musik- und Kunstschule beginnt am 13. Mai mit Einzel- und Tandem­unterricht.

11. Mai 2020

Ab Mittwoch, dem 13. Mai 2020, öffnet die Musik- und Kunstschule der Stadt Schwedt/Oder wieder ihre Türen, jedoch vorerst in eingeschränktem Umfang.

Seit heute werden wieder alle Anliegen im Rathaus bearbeitet. Ohne Termin ist jedoch kein Einlass ins Rathaus möglich.

In allen Kindertageseinrichtungen findet wie bisher lediglich eine Notfallbetreuung statt. Für alle Eltern, welche ab dem 1. Mai 2020 einen bestätigten Notfallbetreuungsplatz in einer kommunalen Einrichtung haben, wird ab Mai 2020 eine Gebühr erheben.

9. Mai 2020

Foto: Frontalansicht der Uckermärkischen Bühnen
Uckermärkische Bühnen Schwedt (Foto: Udo Krause)

An den Uckermärkischen Bühnen Schwedt endet die Spielzeit 2019/20 vorzeitig. Alle geplanten Vorstellungen und Veranstaltungen sind bis zum 31. Juli abgesagt.

8. Mai 2020

In Brandenburg werden die Corona-Beschränkungen weiter schrittweise gelockert. Die Landesregierung hat dafür heute die neue Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. So sind ab Samstag (09.05.) Spielplätze wieder offen und mehrere Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten können sich treffen. Körpernahe Dienstleistungen wie Fußpflege und in Kosmetikstudios können unter strengen Hygieneauflagen angeboten werden. Ab Freitag (15.05.) können Gaststätten unter Auflagen öffnen. Hotels dürfen ab dem 25. Mai wieder Gäste beherbergen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bleiben bis zum 31. August verboten. Zugleich wurde die Quarantäneverordnung zur Ein-und Ausreise bis zum 5. Juni verlängert.

Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg

Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen in Brandenburg

Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung

7. Mai 2020

Foto: Klettergerüst mit einem Kind
Ab Samstag sollen die Spielplätze wieder zugänglich sein.

Das Land Brandenburg hat weitere Lockerungen bei den bestehenden Corona-Regelungen in einer entsprechenden Verordnung festgelegt. So können Spielplätze ab Samstag, dem 9. Mai, wieder zu öffnen.

Ab Montag, dem 11. Mai, werden wieder alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Rathaus bearbeitet, nicht nur die dringendsten wie bisher.
Lockerungen gibt es ab sofort für die Durchführung von Eheschließungen. Künftig darf in Schwedt das Brautpaar wieder über die Teilnehmer an der Eheschließung (Gäste) entscheiden.

4. Mai 2020

Information für Unternehmen vom 04.05.2020

30. April 2020

Information für Unternehmen vom 30.04.2020

Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Uckermark vom 30.04.2020 über das Verbot der Unterrichtserteilung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft

29. April 2020

Das Stadtfest zum 755. Jubiläum von Schwedt/Oder wird aufgrund der aktuellen Situation in das nächste Jahr verschoben: auf den 3.–5. September 2021.

Video-Aktion „Wir feiern virtuell“: Zeigen Sie uns, wie Sie das Stadtfest im September gefeiert hätten. Schicken Sie uns Ihren Videoclip bis zum 15. Juni 2020. Die besten Beiträge werden zusammengeführt, bearbeitet und als Film auf dem YouTube-Kanal der Stadt veröffentlicht.

27. April 2020

In den kommunalen Kitas ist ab dem 4. Mai 2020 das Betreten der Einrichtungen durch Eltern und Dritte nur noch mit Mund- und Nasenschutz zulässig ist.

Foto: Eltern mit Maske und ein Kleinkind
Ab 4. Mai ist Erwachsenen das Betreten der kommunalen Kitas nur noch mit Mund- und Nasenschutz erlaubt.

Für den Monat Mai wird der Elternbeitrag für die Kinder in Notfallbetreuung fällig. Die Fälligkeit wird nach hinten verschoben (auf den 29. Mai 2020).

Die Gebühr für die Nutzung der städtischen Musik- und Kunstschule wird für den Monat Mai 2020 weiterhin ausgesetzt.

24. April 2020

Ab Montag, 27. April, gilt in Brandenburg im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzel­handel eine Pflicht zum Mund-Nasenschutz. Das hat die Landes­regierung mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung beschlossen. Die Höchstzahl der Teilnehmer bei Versammlungen unter freiem Himmel wird ab 4. Mai von bisher 20 Personen auf bis zu 50 erhöht. Dafür sind jedoch für jeden Einzelfall Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich.

Verordnungstext im Landesrechtsportal

22. April 2020

Foto: gut besuchtes Bollwerk mit Eiswagen
Der „Eismann“ vom Bollwerk steht seit Donnerstag am neuen Standort, wo er die gebotenen Regeln einhalten kann. (Foto: April 2017)

Die Kontrollen des Stadtordnungs­dienstes auf den öffentlichen Spielplätzen, in den Parks und öffentlichen Anlagen werden fortgesetzt. Die Zahl der betreuten Kinder nimmt zu. Unter Berücksichtigung aller Vorschriften im Rahmen der Corona-Eindämmungs­verordnung wurde ein geeigneter Standort für den „Eismann“ gefunden.

21. April 2020

Die UVG setzt den Uckermarkfahrplan ab dem 27. April 2020 wieder in vollem Umfang in Kraft.

20. April 2020

Ab Mittwoch, dem 22. April 2020, sind die Städtischen Museen der Stadt Schwedt/Oder und ab Dienstag, dem 28. April 2020 ist die Stadtbibliothek Schwedt/Oder unter Einhaltung strenger hygienischer Auflagen wieder geöffnet.

Information für Unternehmen vom 20.04.2020

Die Kindertageseinrichtungen bleiben bis zum 8. Mai 2020 geschlossen. In den Einrichtungen darf weiter nur eine Notfallbetreuung von Kindern in kleinen Gruppen erfolgen. Alle Eltern, die bisher eine Notfallbetreuung bewilligt bekommen haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Ab 27. April ändern sich die Regeln für die Notfallbetreuung. Alle Informationen dazu gibt es beim Landkreis.

Der Landkreis hat eine Hotline für die Notfallbetreuung eingerichtet.

17. April 2020

Das Kabinett der Landesregierung hat heute eine entsprechende Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie gilt bis längstens 8. Mai 2020: Verordnungstext im Landesrechtsportal

Die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Schwedt/Oder bleiben bis zum 3. Mai 2020 weiterhin geschlossen, ebenso das Rathaus, die Alte Fabrik sowie alle Gemeindehäuser. Alle Veranstaltungen, insbesondere der kommunalen Einrichtungen, sind bis zum 3. Mai abgesagt. In den kommunalen Kindertagesstätten und Horten erfolgt weiterhin eine Notfallbetreuung. Der Schulbetrieb in den Grundschulen der Stadt Schwedt/Oder wird gestaffelt ab dem 4. Mai 2020 wieder aufgenommen.

Aufgrund der weiterhin andauernden Schließung der Uckermärkischen Bühnen geht ein Großteil der Mitarbeitenden vorübergehend in Kurzarbeit. Der Online-Spielplan wird eingekürzt.

16. April 2020

Foto: Frau mit Maske
Ab Montag, 27. April, gilt im Land Brandenburg im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Pflicht zum Mund-Nasenschutz.

Die Brandenburger Landesregierung wird in einer Kabinettssitzung am Freitag eine neue Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus verabschieden. Sie wird bis Sonntag, 3. Mai gelten und einige erste Erleichterungen im Vergleich zur bislang geltenden Verordnung beinhalten.

Der Ferienfahrplan der UVG gilt weiterhin, voraussichtlich bis 3. Mai. Fahrgästen wird empfohlen, einen Mund- und Nasenschutz während der Fahrt zu tragen. Die Erlebnisreisen im April und Mai sind abgesagt.

Information für Unternehmen vom 16.04.2020

14. April 2020

Bei der Kontrolle der Schwedter Parks, der Spielplätze und der Uferpromenade durch den Stadtordnungsdienst gab es keine Auffälligkeiten.
Verfahrenserleichterungen gibt es aus aktuellem Anlass bei der Beantragung von Wohngeld.
In den städtischen Kindertagesstätten richtet man sich derweil bei der Personalplanung auf steigende Kinderzahlen in der Notfallbetreuung ein.
Die öffentlichen Vorlagen für die Sondersitzung des Hauptausschusses am 21. April 2020 sind online gestellt.
Das Digimobil der Verbraucherzentrale Brandenburg setzt die Digimobil-Tour aus.

Mit dem Kauf eines Gutscheins auf www.brandenburghelfen.de, der nach der Covid-Krise eingelöst werden kann, können Kunden Brandenburger Unternehmen unterstützen. Darüber hinaus gibt es eine Übersicht von Unternehmen, die Lieferungen oder eigene Online-Shops anbieten.

Foto: Schadstoffmobil
Die vom 20. bis 24. April geplante Schad­stoff­sammlung im Raum Prenzlau, Angermünde und Schwedt wird nicht durch­geführt.

9. April 2020

Information für Unternehmen vom 09.04.2020

8. April 2020

Die am 24. April geplante Schadstoffsammlung in Stendell wird nicht durchgeführt. Die UDG wird versuchen, den ausgefallenen Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Online-Plattform freigeschaltet, um Freiwilligendienstleistende aus BDF, FSJ und FÖJ zu ermöglichen, ihre Hilfen an anderen Einsatzorten anzubieten, solange sie wegen der Corona-Krise nicht am ursprünglichen Einsatzort arbeiten können: www.freiwillige-helfen-jetzt.de

7. April 2020

Information für Unternehmen vom 07.04.2020

6. April 2020

Foto: 2 Taschen mit Grünschnitt
Angenommen werden nur Sperrmüll, E-Schrott, Schrott, Grünschnitt und Pappe.

Der Wertstoffhof in Schwedt/Oder öffnet ab heute wieder wochentags von 10 bis 18 Uhr. Am Samstag, dem 11. April, bleibt der Hof geschlossen. Angenommen werden nur Sperrmüll, E-Schrott, Schrott, Grünschnitt und Pappe. Es findet kein direkter Kundenkontakt statt. Eine Beratung oder Entladehilfe kann somit nicht geboten werden. Der Ausstieg aus dem PKW ist nur zur Entladung erlaubt.

Information für Unternehmen vom 06.04.2020

3. April 2020

Für den städtischen Haushalt erwartet der Kämmerer Riccardo Tonk wesentliche Einschnitte bei den Einnahmen, insbesondere bei den Nutzungsentgelten und Steuern. Alle verantwortlichen Mitarbeiter im Rathaus wurden deshalb aufgefordert, zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich durchgeführt werden müssen, welche zumindest zeitweise eingestellt oder zurückgestellt werden können.

Information für Unternehmen vom 03.04.2020

2. April 2020

Information für Unternehmen vom 02.04.2020

Der Brandenburger Bußgeldkatalog im Kampf gegen das Coronavirus ist am Donnerstag (02.04.) in Kraft getreten.

1. April 2020

Foto: Feuerkünstler vor reichlich Publikum in der Vierradener Straße
Die Mittsommernacht 2020 ist abgesagt.

Die für den 19. Juni 2020 geplante Schwedter Mittsommernacht ist abgesagt. Auch der Family Day, die Gastro-Mai-le, die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Jubiläum der Musik- und Kunstschule sowie weitere öffentliche Veranstaltungen des Museums und der Bibliothek werden in diesem Frühjahr nicht stattfinden.

31. März 2020

Im Land Brandenburg werden die am 23. März in Kraft getretenen umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum Ablauf des 19. April verlängert. Sie galten bisher bis einschließlich 5. April. Das beschloss heute das Kabinett in einer Telefonschaltkonferenz. Zugleich wurden einige Punkte der „SARS-CoV-2-Eindämmungsordnung" präzisiert. Das Kabinett bestätigte einen neuen Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der Festlegungen. Er sieht Strafen für wiederholte Verstöße gegen die Regeln von bis zu 25.000 Euro vor. Zugestimmt hat die Landesregierung der Verordnung mit dem Bund zu Überbrückungshilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige.

Verordnungstext im Landesrechtsportal

Foto: Familie im Gegenlicht
Auch für die Notbetreuung wird zunächst der Beitrag für April ausgesetzt.

Die Stadt Schwedt/Oder wird in ihren kommunalen Kindertagesstätten die Zahlungspflicht für die Elternbeiträge im Monat April auch für die Kinder in der Notbetreuung zunächst aussetzen.

Information für Unternehmen vom 31.03.2020

30. März 2020

Das Land Brandenburg hat die Regelung bei der Notfallbetreuung geändert. So können jetzt auch Kinder in die Notfallbetreuung, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeitet („Ein-Elternregelung“). Außerdem wurde der Anwendungsbereich für die „Zwei-Elternregelung“ auf folgende Beschäftigungsbereiche ausgeweitet: Medien, Veterinärmedizin, für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal, Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Information für Unternehmen vom 30.03.2020

27. März 2020

Das Klinikum informiert: Am Wochenende gilt im Asklepios Klinikum Uckermark ein generelles Besuchsverbot. Das Rauchen im gesamten Klinikgelände ist verboten.

Information für Unternehmen vom 27.03.2020

Statement des Wirtschaftsstandorts Schwedt/Oder

Foto: Blick auf die Brücke
Grenzbrücke über die Oder bei Schwedt

Lagebericht vom 26. März 2020

Polen schloss ab 27. März 2020 die gesamte deutsch-polnische Grenze für Grenzpendler. Wer nach Polen zurückkehrt, muss sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Betroffen sind zahlreiche Berufspendler, die nun ihre Arbeit in Schwedt und der Region nicht mehr wahrnehmen können. Falls diese eine Unterkunft in Schwedt und Umgebung benötigen, hilft dabei der Verein MomentUM e. V.

Information für Unternehmen vom 26.03.2020

Lagebericht vom 25. März 2020

Foto: Kita-Kinder auf einer Bank
Die Gebühren in den kommunalen Kitas und in der Musik- und Kunstschule werden für den Monat April ausgesetzt.

Die Stadt Schwedt/Oder wird in ihren kommunalen Kindertagesstätten die Zahlungspflicht für die Elternbeiträge für den ganzen Monat April zunächst aussetzen. | Bei der Musik- und Kunstschule gilt ebenfalls, dass die Gebühr für den ganzen Monat April ausgesetzt wird. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. | Sollten Beitrags- und Gebührenschuldner im Zusammenhang mit der Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geraten, dann kontaktieren Sie bitte unbedingt die Mitarbeiter des Fachbereiches Finanzen im Rathaus. | Die Regelungen für Eheschließungen wurden verschärft.

Das Land Brandenburg fördert die Beitragsfreiheit ab dem 1. April 2020 für Eltern, die nicht die Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort in Anspruch nehmen. (Pressemitteilung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 25. März 2020).

Information für Unternehmen vom 25.03.2020

Lagebericht vom 24. März 2020

Der Bürgermeister sprach heute seinen Dank an die Bevölkerung aus. Mit nur wenigen Ausnahmen werden die uns allen auferlegten Regeln auch in Schwedt eingehalten. Die öffentlichen Hotspots in der Stadt wurden abgeschaltet. Es wurden Arbeitsgruppen zum Thema Wirtschaft und kommunale Leistungen (Kita, Musik- und Kunstschule usw.) gebildet.

Grafik: Text mit der Aufforderung sich zu melden
Die Bürgerstiftung vermittelt über das Hilfe-Portal Freiwillige an Hilfsbedürftige.

Information für Unternehmen vom 24.03.2020

Die Bürgerstiftung Barnim Uckermark ist gerade dabei, eine Struktur für die Vermittlung von Freiwilligenhilfe in der Corona-Krise im Landkreis Uckermark aufzubauen. Freiwillige und Hilfsbedürftige können sich seit dem Wochenende online und telefonisch registrieren.

Lagebericht vom 23. März 2020

Oberstes Augenmerk gilt jetzt der Kontrolle, ob die Rechts-Verordnung des Landes Brandenburg vom 22.03.2020 in Schwedt/Oder umgesetzt wird.
Die Straßenreinigung erfolgt nur auf den wichtigsten Straßen.

Das Asklepios Klinikum Uckermark trennt ab Dienstag, dem 24. März die Wegeführung stationärer und ambulanter Patienten.

Information für Unternehmen vom 23.03.2020

Verordnung des Landes Brandenburg vom 22. März 2020

Mit der neuen „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)“ wird die bisherige Verordnung vom 17. März abgelöst.

Verordnungstext im Landesrechtsportal

Lagebericht vom 20. März 2020

Foto: Krisenstab-Tisch
Bei der Sitzung des Krisenstabes der Stadt Schwedt/Oder ist auch der Leiter des Polizeireviers Schwedt dabei.

Der Bürgermeister und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung danken ausdrücklich den Polizistinnen und Polizisten des Polizeireviers Schwedt sowie der Polizeiinspektion Uckermark. Die Durchsetzung der Verordnung zur Schließung von Verkaufsstellen wird kontinuierlich durch den Stadtordnungsdienst geprüft.

Information für Unternehmen vom 20.03.2020

Die Uckermärkischen Bühnen informieren über das Rück­erstattungs- und Umtausch­prozedere für bereits gekaufte Karten während der Schließung des Theaters.

Die UVG informiert: In den Bussen gibt es keine Fahr­ausweise mehr! Erlebnisreisen sind abgesagt. Eine Rücker­stattung der Kosten kann per E-Mail angefordert werden.

Lagebericht vom 19. März 2020

Der Innenstadtverkehr hat sich durch die Vorsortierung am Pinnower Kreisel, durch eine Ampelregelung an der Eisenbahnbrücke B166 sowie durch vereinfachte Grenzontrollen normalisiert.

Information für Unternehmen vom 19.03.2020

Lagebericht vom 18. März 2020

Foto: Lkw-Stau auf der Lindenallee
Lkw-Stau auf der Lindenallee am Dienstag (17.03.2020)

Der Lkw-Stau verstopft seit dem 17. März 2020 die gesamte Innenstadt. Es werden mobile Toiletten aufgestellt. Ab Donnerstag ist das Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen. Bis auf Weiteres ist der Besuch und die Nutzung der öffentlichen Spielplätze untersagt. Die Straßenreinigung wird ausgesetzt.

Information für Unternehmen vom 18.03.2020

Informationen der Arbeitsagentur: Telefon- und Online-Zugänge werden intensiviert und ausgebaut. Persönliche Kontakte werden reduziert. Die Auszahlung von Geld­leistungen hat oberste Priorität.

Lagebericht vom 16. März 2020

Ab sofort – bis zum 19. April 2020 – stellen alle kommunalen Einrichtungen ihren öffentlichen Betrieb ein. Alle kommunalen Veranstaltungen werden bis zum 19. April abgesagt.

Die Kindertagesstätten und Schulen stellen ab Mittwoch, 18. März 2020, ihren regulären Betrieb ein. Auf Antrag ist eine Notfallbetreuung möglich.

Kundenzentrum der Stadtwerke geschlossen: Unter 03332 449-449 oder per E-Mail stehen die Berater der Stadtwerke für ihre Kunden auch weiterhin zur Verfügung.

Foto: Hände mit Seife waschen
Regelmäßiges und gründliches Händewaschen ist besonders in Grippezeiten wichtig.

27.01.2020: Erste Informationen zum Corona-Virus

Um die Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden, sollten ganz besonders in Regionen mit Erkrankungsfällen durch das neuartige Coronavirus gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten gehalten werden.

Weitere Informationen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

Ausführliche Informationen zum Coronavirus (Robert-Koch-Institut)