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Information vom 16.11.2020 (Archiv)

Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer, 

heute möchten wir Sie über die neusten Festlegungen aus der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums vom 13.11.2020 informieren.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier haben sich darauf geeinigt, die bereits bestehenden Hilfen zu verlängern und zu konkretisieren. Durch die Konkretisierung der Novemberhilfen soll für direkt und indirekt betroffene Unternehmen (regelmäßig min. 80% der Umsätze von Schließungsmaßnahmen betroffen) eine Verbesserung der Programmbedingungen gewährleistet werden.

Mit Hilfe des neuen Förderprogramms „Überbrückungshilfe III“ sollen besonders die Soloselbstständigen, Künstlerinnen und Künstlern, sowie Kulturschaffenden finanziell unterstützt werden. Die Überbrückungshilfe III, auch „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ genannt, kann bis zu einer maximalen Höhe von einmalig 5.000 € beantragt werden und hat eine Laufzeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021.

Anders als zuvor können mit der Neustarthilfe nun auch einmalig die Betriebskosten mit einer Pauschalhöhe von 25 % des Vorjahresvergleichsumsatzes als Sonderunterstützung unbürokratisch geltend gemacht werden. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.  Antragsberechtigt sind alle Soloselbständigen die mindestens 51 % ihrer Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen.  

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.

Downloads

Pressemitteilung 13.11.2020

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