Information vom 23.10.2020 (Archiv)
Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer,
die zweite Welle der Corona-Epidemie hat nun auch uns erreicht, zur Eindämmung der gerade stetig steigenden Infektionszahlen reagiert die Bundesregierung aktuell mit der Ausweisung von Risikogebieten. Seit dem 22. Oktober gehört nun auch unser Nachbarland Polen dazu. Einreisende unterliegen ab Samstag, dem 24. Oktober 0:00 Uhr, der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung und sind somit verpflichtet, sich unverzüglich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Aus der Pressemitteilung des Landes Brandenburg geht jedoch hervor, dass Berufspendler und LKW-Fahrer nicht von dieser Regelung betroffen sind.
Regelungen für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten:
- es gelten die Regeln der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
(Link: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv)
- Quarantäne kann bei Vorlegen eines negativen Corona-Tests (nicht älter als 48 Stunden) beendet werden
- Quarantäne darf nur unter behördlicher Anordnung für ärztliche Untersuchungen im Zusammenhang mit einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unterbrochen werden.
Ausnahmeregelung:
Die häusliche Quarantäne gilt nicht für Durchreisende im Land Brandenburg oder für Personen die ein ärztliches Attest (deutsch/englisch) vorlegen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine SARS-CoV-2-Infektion vorliegen.
Hinweis: Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein !
Weitere Ausnahmen von der 14-tägigen Quarantänepflicht gibt es außerdem für Berufspendler, LKW-Fahrer, Lokführer und Piloten. Demzufolge für alle Personen, die beruflich bedingt Güter sowie Post oder Waren per Straße, Schiene, Schiff oder Flugzeug über die Grenze transportieren. Desweiteren für Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage unaufschiebbar beruflich für die Teilnahmen an Bildungs-, Aus- und Fortbildungs- oder Weiterbildungsangeboten in das Bundesland Brandenburg einreisen.
Weiterführende Informationen, wie sich Einreisende verhalten sollten, entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung des Landes Brandenburg.
Um die Einreise für Ausnahmegruppen, wie Berufspendler und LKW-Fahrer, zu erleichtern, empfehlen wir, wie bereits im Frühjahr, eine Pendlerbescheinigung auszufüllen und den betroffenen Berufsgruppen zum Ausweisen zur Verfügung zustellen. Es handelt sich hierbei um eine reine Empfehlung - eine offizielle Information liegt uns nicht vor.