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Information vom 06.04.2020

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, 

heute möchten wir Sie über folgendes informieren: 

a) Neue Agrar-Richtlinie für Corona-Betroffene 
b) Förderung von Beratungsleistungen für von Corona betroffene Unternehmen 
c) Steuerfreie Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise 



a) Neue Agrar-Richtlinie für Corona-Betroffene 

Am 03.04.2020 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) die „Richtlinie für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Jahr 2020 im Agrarbereich“ (Corona 2020 Agrar RL) in Kraft gesetzt. Auf Grundlage dieser Richtlinie können nun auch Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- und Fischereibetriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern sogenannte Billigkeitsleistungen (Zuschüsse zur Überwindung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses, der durch die Corona Virus Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden ist) erhalten. 

Die Billigkeitsleistung wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente): 
- bis zu 5 Erwerbstätige: maximal 9.000 Euro 
- bis zu 10 Erwerbstätige: maximal 15.000 Euro 
- bis zu 50 Erwerbstätige: maximal 30.000 Euro 
- über 50 Erwerbstätige: maximal 60.000 Euro 

Im Rahmen der mit der Covid 19 Krise gewährten Beihilfen darf für ein Unternehmen, das im Fischerei- und Aquakultursektor tätig ist, die Beihilfe 120.000 Euro, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist, die Beihilfe 100.000 Euro, sowie das in der Forstwirtschaft tätig ist, die Beihilfe 800.000 Euro nicht übersteigen. 

Hier finden Sie die komplette Richtlinie finden Sie in den Downloads. 


Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich in Papierform oder möglichst elektronisch an Landwirtschaft-Corona-Soforthilfe@lelf.brandenburg.de bis einschließlich zum 31. Mai 2020 an die Bewilligungsbehörde zu richten: 

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung 
Hauptsitz Frankfurt (Oder), 
Müllroser Chaussee 54, 
15236 Frankfurt (Oder) 

Die Antragsunterlagen finden Sie demnächst auf der Homepage des MLUK: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/service/foerderung/landwirtschaft/corona-2020-agrar-richtlinie/ 
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b) Förderung von Beratungsleistungen für von Corona betroffene Unternehmen 

Ab sofort sind Beratungen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil förderfähig. Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.  

Der Antrag  für eine Beratungen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden:  https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung.html?nn=8062106 
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c) Steuerfreie Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigtenzwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. 

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt. 

Weitere Informationen auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html
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Sie finden all unsere Newsletter chronologisch sowie aktuelle Hilfsangebote auch auf unserer Homepage unter: https://www.schwedt.eu/de/wirtschaft/corona-/421527

Bitte streuen Sie die Informationen und helfen Sie somit der Schwedter Wirtschaft, unkompliziert und schnell an die neuesten Informationen zu kommen. 
Per Mail an wirtschaftsfoerderung.stadt@schwedt.de können alle Unternehmer gerne in den Verteiler aufgenommen werden.

Downloads

Richtlinie Kleinbeihilfen Agrar Corona

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