Information vom 19.03.2020
Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
derzeit arbeiten eine Reihe von Verwaltungen und Institutionen an der Abmilderung der durch die Corona-Pandemie entstandenen und entstehenden betriebswirtschaftlichen Problemlagen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft bereitet ganz aktuell einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen vor. Dazu zählen bspw. folgende Angebote:
Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe die etablierten Förderinstrumente zur Verfügung. Im Rahmen des beschlossenen Schutzschilds für Unternehmen werden diese bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden. Dazu werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des privaten Kreditangebots ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht.
Weiterführende Informationen des BMWi finden Sie unten in den Dokumenten unter Schutzschild-für-Beschäftigte-und-Unternehmen oder unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html .
Aus dem Schutzschild des Bundes gehen bereits erste konkrete Maßnahmen und Hilfen hervor, die durch die Deutsche Kreditwirtschaft und die KfW aufgesetzt wurden. Dazu zählen folgende Programme, die ab dem 23.03.2020 zur Verfügung stehen:
KfW-Unternehmerkredit 037/047
ERP-Gründerkredit – Universell 073/074/075/076
Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020
KfW-Kredit für Wachstum 290
Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020
KfW-Unternehmerkredit 037/047
ERP-Gründerkredit – Universell 073/074/075/076
Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab 23.03.2020: Vereinfachte Risikoprüfung
Sonderprogramm 2020
Programmerweiterungen und erhöhte Risikotoleranz
Weiterführende Informationen der KfW finden Sie unten in den Dokumenten unter KfW-Angebote oder unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html.
Auch das Kabinett des Landes Brandenburg entwickelt derzeit unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie konkrete Hilfsangebote:
Instrumente wie die Erleichterung des Kurzarbeitergeldes sind bereits auf Bundesebene beschlossen worden. Sie sollen nun auf Landesebene angepasst und gegebenenfalls aufgestockt werden, um Brandenburger Unternehmen und Beschäftigte zu unterstützen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie stellt weitere Haushaltsmittel für die ergänzende Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen bereit. Das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) wird entsprechend des aktuellen Bedarfs angepasst und für nahezu alle Branchen geöffnet. Eine interne Arbeitsgruppe, die sich konkret um die Anfragen von Unternehmen kümmert, ist eingerichtet.
Die entstehenden Lösungen und Instrumente zu finanzieller Unterstützung werden auch durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg unter folgendem Link kommuniziert: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
Aktuelle und konkrete Hilfsangebote werden, neben einer Vielzahl anderer Institutionen, von folgenden Verbänden und Institutionen angeboten:
IHK Ostbrandenburg: https://www.ihk-ostbrandenburg.de/zielgruppeneinstieg-gruender/corona
HWK Frankfurt (Oder): https://www.hwk-ff.de/blog/unser-infoportal-zu-fragen-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus
BVMW Hauptstadtregion Nord-Ost: https://www.bvmw.de/themen/coronavirus
WFBB: https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen
Wir halten Sie gerne weiterhin auf dem aktuellen Stand und stehen für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung.