Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren verkauft oder Bestellungen vertreibt oder ankauft,
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch nach Schaustellerart ausübt.
     

Wer ein Reisegewerbe ausüben will, benötigt hierzu eine Reisegewerbekarte.

Gebühren

  • 215,00 EUR – für die unbefristete Erteilung
  • 110,00 EUR – für die befristete Erteilung, je angefangenes Jahr
  • 21,60 EUR – Ausstellung einer Zweitschrift oder beglaubigten Kopie der Reisegewerbekarte
  • 45,00 EUR – Änderung der Tätigkeit
  • 55,00 EUR – Verlängerung

Rechtsgrundlagen

  • § 55 Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

Anträge – Formulare – Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • ein Lichtbild aus neuester Zeit
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung – bei Schaustellerbetrieben (§ 1 SchHV)

Antrag einer juristischen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung – bei Schaustellerbetrieben (§ 1 SchHV)

für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

Kontakt mit dem Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Gewerbeangelegenheiten

Ansprechpartner
Frau Nathalie Suckow
Zimmer
Rathaus, Raum 2.19
Telefon
03332 446-660
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
gewerbeamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen