Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt. Dazu ist persönliches Erscheinen notwendig bzw. ein formloser schriftlicher Antrag, in dem die Unterschrift beglaubigt sein muss.
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden.
Gebühren – Entgelte
- 13,00 EUR
Rechtsgrundlagen
- Bundeszentralregistergesetz §§ 30 ff.
- 2. Bundeszentralregisterverwaltungsvorschrift (BZRVwV) von 1986, Pkt. 2.1
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Adresse der Behörde bei Belegart „0"
- Antrag wird vor Ort ausgefüllt
- Online-Beantragung: www.fuehrungszeugnis.bund.de