Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt. Dazu ist persönliches Erscheinen notwendig bzw. ein formloser schriftlicher Antrag, in dem die Unterschrift beglaubigt sein muss.
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Gebühren – Entgelte
- 13,00 EUR
Rechtsgrundlagen
- Bundeszentralregistergesetz §§ 30 ff.
- 2. Bundeszentralregisterverwaltungsvorschrift (BZRVwV) von 1986, Pkt. 2.1
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Adresse der Behörde bei Belegart „0"
- Antrag wird vor Ort ausgefüllt
- Online-Beantragung: www.fuehrungszeugnis.bund.de