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Hochzeit

Foto: Große Hochzeitsfoto vom Hochzeitsspektakel
Das große Hochzeitsfoto vom Hochzeitsspektakel am 9.9.1999

Sie wollen heiraten! Dann werden Sie feststellen, dass dieser schöne Tag für Sie mit Aufregung, aber auch mit viel Aufwand verbunden ist.
Bei der Vorbereitung und auch hinterher haben Sie viel zu erledigen: der Gang zum Standesamt, die Organisation der Hochzeitsfeier, die Besorgung des Brautkleides …

Vergessen Sie nicht, nach der Hochzeit all jene über Ihre Familienstands- und Namensänderung zu informieren,

– die für Sie Ausweise bzw. Berechtigungen ausgestellt haben,
– von denen Sie Leistungen bzw. Zuwendungen erhalten,
– und nicht zuletzt diejenigen, deren Kontakt Ihnen wichtig ist.

Bei der Stadtverwaltung Schwedt/Oder müssen Sie möglicherweise wegen der unten aufgeführten Anliegen vorsprechen. Nicht alles wird für Sie zutreffen.

Das Gleiche trifft auf die nachfolgende Checkliste zu, die Ihnen zeigen soll, woran man vor oder nach einer Hochzeit alles denken und mit wem man dazu Absprachen treffen muss. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und nicht jeder Hinweis wird für Sie zutreffen.

  • Kirche: Anmeldung zur kirchlichen Trauung
  • Gewerbetreibende und Dienstleister:
    Drucksachen, Musik, Hochzeitsessen, Blumen, Anzeigen u. a.
  • Führerscheinstelle: Änderung des Führerscheines
  • KFZ-Zulassungsstelle: Änderung der Fahrzeugpapiere
  • Ausstellungsbehörden: Änderung von sonstigen Ausweisen bzw. Berechtigungen (Personenbeförderungserlaubnis, Luftfahrerschein, Jagdschein, Waffenschein, Waffenbesitzkarte u. a.)
  • Arbeitgeber: Urlaub beantragen, Information über Familienstands- und Namensänderung
  • Abfallentsorger:  Änderungsmeldung zur öffentlichen Abfallentsorgung
  • Bundesagentur für Arbeit: Neubeantragung von Leistungen
  • Jobcenter Uckermark bzw. Sozialamt: Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bzw. nach dem SGB II
  • BAföG-Stelle: Neubeantragung von Leistungen
  • Krankenkassen: Information über Familienstands- und Namensänderung (in jedem Fall)
  • Kindertagesstätte, Schule, Jugendamt, Kindergeldkasse, Versicherungen, Rentenversicherungsanstalten, Rentenkasse, Bank, Sparkasse bzw. Bausparkasse, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Vertriebseinrichtungen oder Verlage (Abonnements), Versandhaus, Geschäftspartner, Vereine, Verbände, Parteien, Verwandte, Freunde: Information über Familienstands- und Namensänderung

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