Eheschließung (beide Partner deutsche Staatsangehörige)
Eine beabsichtigte Eheschließung ist durch die Eheschließenden bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden. Stellt der Standesbeamte kein Ehehindernis fest, teilt er mit, dass er die Eheschließung vornehmen kann. Die Ehe muss sechs Monate nach der Anmeldung geschlossen werden. Danach muss sie erneut angemeldet und geprüft werden.
Es besteht die Möglichkeit, im Berlischky-Pavillon oder im Criewener Schloss oder im Trauraum Augustiner Tor die Ehe zu schließen.
Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Gebühren – Entgelte
- 59,00 EUR (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- 49,00 bis 164,00 EUR (Vornahme der Eheschließung)
- 16,00 EUR (Eheurkunde)
- 8,00 EUR (für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird)
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
- Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK), Tarifstelle 12, in der jetzt gültigen Fassung
Anträge – Formulare – Unterlagen
Familienstand ledig:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- erweiterte Meldebescheinigung (nur erforderlich für eine Eheschließung in einem anderen Standesamt)
- Personalausweis
Familienstand geschieden:
- Unterlagen wie bei Ledigen, zusätzlich
- Eheurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
Familienstand verwitwet:
- Unterlagen wie bei Ledigen, zusätzlich
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde des Ehegatten
Vertretung bei der Anmeldung:
Ist einer der Eheschließenden verhindert, die beabsichtigte Eheschließung persönlich anzumelden, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Eheschließenden einverstanden ist. Dazu gibt es das Formular: Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung.