Hund (Haustier) halten
Haustiere erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Ob Hund oder Katze, Hamster oder Meerschwein, Wellensittich oder Papagei – in jedem Fall haben die Eigentümer und Halter eine Verantwortung für das Tier und für die Mitmenschen zu tragen.
Insbesondere für Hunde gibt es Regelungen, die es zu beachten gilt. In Schwedt/Oder sind 2022 über 2000 Hunde angemeldet.
Hund anmelden
Hunde sind generell beim Steueramt der Stadt – innerhalb von 14 Tagen – anzumelden. Eine Hundesteuer ist zu entrichten, wenn der Hund länger als zwei Monate im Haushalt aufgenommen wird. Die Hundesteuersatzung der Stadt regelt die Steuersätze sowie eine Befreiung und Ermäßigung von der Steuer. Mehr
Die seit 1. Juli 2024 pflichtige Anzeigepflicht bei der Ordnungsbehörde für Hunde ab der 8. Woche erfolgt mit der Anmeldung beim Steueramt.
Hundehalterinnen und -halter, die ihren Hund vor dem 1. Juli 2024 steuerlich angemeldet haben, müssen die Anzeige bei der Ordnungsbehörde bis zum 1. Februar 2025 nachholen. Mehr
Die Anzeige kostet in der Regel 15 Euro.
Gefährliche Hunde
Mit der neuen Hundehalteverordnung wird das bisherige Regelungskonzept der Rasselisten aufgegeben. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung eines ganz konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt. Solange diese Feststellung nicht erfolgt ist, gilt ein Hund als nicht gefährlich.
Wurde die Gefährlichkeit festgestellt, bedarf es einer Erlaubnis für die Haltung des Hundes. Mehr
Bisherige Erlaubnisse, die nicht an eine Rassezugehörigkeit geknüpft sind, gelten fort.
Ausführen von Tieren
Haustiere dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen. Hunde sind an der Leine zu führen. Genaueres regelt die Stadtordnung.
Ausnahmen bilden die im Stadtgebiet gekennzeichneten Hundewiesen und die eingezäunte Hundefreilauffläche. Diese Auslaufflächen sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.
Hundewiesen:
- an der Werner-Seelenbinder-Straße zwischen Bäcker- und Handelsstraße
- am Waldrand, parallel zur Templiner Straße
- am Bahndamm von Bahnübergang Vierradener Chaussee bis Helbigstraße
- am Bahndamm zwischen Helbigstraße und Gustav-Rotkopf-Straße
- Ecke Biesenbrower, Gramzower Straße
- Friedrichsthaler Straße
- eingezäunte Fläche an der Ecke August-/Karl-Teichmann-Straße
Vorschriften
- Hundesteuersatzung der Stadt Schwedt/Oder
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Schwedt/Oder (Stadtordnung)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung) Mehr
- Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK)