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Neue Verordnung über das Halten von Hunden

Am 1. Juli 2024 tritt im Land Brandenburg die neue Hundehalteverordnung in Kraft.

Foto: Hund an der Leine
An der Leinen- und Maulkorbpflicht unter bestimmten Gegebenheiten hat sich nichts geändert.
Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbare gefährliche Hunde aufgrund der Rasse, die sogenannten Rasselisten, vollständig ab. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend sein.

Darüber hinaus wird eine Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der 8. Woche verpflichtend eingeführt. Bislang galt sie lediglich für große und schwere Hunde (sogenannte 20/40-Hunde). Die dauerhafte Kennzeichnungspflicht aller Hunde ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, weil über das Auslesen des Microchips eine sichere Ermittlung der Halterin oder des Halters erfolgen kann.

Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit.

Mit der neuen Verordnung gibt es auch Regelungen zu einer „Rückstufung“ von einmal als gefährlich eingestuften Hunden oder auch zu Besuchshunden, die von der bisherigen Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

Neu: Anzeige- und Kennzeichnungspflicht

Zukünftig erfolgt diese Anzeige zusammen mit der Anmeldung eines neuen Hundes zur Hundesteuer.

Alle bisherigen Hundehalterinnen und -halter, deren Hund 8 Wochen alt ist und noch nicht der Ordnungsbehörde gemeldet wurde, müssen diese Anzeige innerhalb der nächsten sieben Monate (bis zum 1. Februar 2025) nachholen. Das kann per E-Mail erfolgen, per Kontaktformular „Anzeige zur Hundehaltung“ oder persönlich im Rathaus.

Der örtlichen Ordnungsbehörde sind die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und natürlich die Personalien der Halterin oder des Halters mitzuteilen.

Hinweis zu gefährlichen Hunden

Aufgrund der wegfallenden Rasselisten appellieren wir an die Vernunft bei der Hundeauswahl. Informieren Sie sich im Vorfeld über das Wesen der jeweiligen Rasse und ob dies überhaupt zu Ihnen und Ihrer Wohnsituation passt. Hunde sind kein Accessoire und auch kein Statussymbol!

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden weiterhin nicht aus dem Ausland eingeführt und nach Deutschland verbracht werden dürfen. Dies stellt eine Straftat nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz dar und wird mit einer Geld- oder Freiheitstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.

Zukünftigen Termine zur Beantragung eines Führungszeugnisses für die Hundehaltung können storniert werden.

Weitere Informationen

Den gesamten Verordnungstext finden Sie hier: www.landesrecht.brandenburg.de

Weitere ausführliche Informationen zum Thema gibt es beim Ministerium des Innern und für Kommunales: https://mik.brandenburg.de/

Anzeige zur Hundehaltung

Dieses Formular ist für die Anzeige eines Hundes bei der Ordnungsbehörde gedacht, für alle Hunde, die bereits für die Hundesteuer angemeldet sind, aber nach der neuen Verordnung noch nicht der Ordnungsbehörde angezeigt wurden.

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