Tierfunde
Für Fundtiere, die offensichtlich aus Haushalten stammen, ist der Fachbereich Ordnung und Brandschutz der Stadt Schwedt/Oder zuständig. Dieser hat den Schwedter Tierschützer e. V. sowie den Tierrettung Uckermark e. V. mit dem Einfangen, der artgerechten Unterbringung sowie der Versorgung der Tiere, in der Regel Hunde oder Katzen, beauftragt.
Bürgerinnen und Bürger können sich beim Auffinden entlaufener Tiere an folgende Ansprechpartner wenden:
Für das Schwedter Stadtgebiet sowie die Ortsteile Blumenhagen, Criewen, Felchow, Flemsdorf, Gatow, Heinersdorf, Hohenfelde, Kummerow, Kunow, Schöneberg, Stendell, Vierraden und Zützen ist der Schwedter Tierschützer e. V. Ansprechpartner (Berliner Straße 143, Telefon: 03332 523933, Internet: www.schwedter-tierheim.de)
Für die Ortsteile Passow, Berkholz-Meyenburg, Landin, Briest, Grünow, Jamikow, Schönow und Schönermark ist der Stadtordnungsdienst Schwedt (Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, Telefon: 03332 446,636, -630, -620) oder die Feuerwehrleitzentrale Schwedt (Telefon 03332 446-733) zu kontaktieren. Der Stadtordnungsdienst oder die Feuerwehr werden sich dann mit dem Tierrettung Uckermark e. V. in Verbindung setzen.
Verletzte Wildtiere
Um Wildtiere kümmern sich verschiedene Tierschutzvereine, die Jäger und Förster, die Umweltämter und bei Gefahr oder einem Wildunfall die Polizei.
Im Land Brandenburg gibt es mehrere Pflegestationen, die verletzte Wildtiere aufnehmen.
Weiterführende Informationen, wie zu Bibern oder Wespen, finden Sie auch auf der Internetseite des Landwirtschafts- und Umweltamtes im Landkreis Uckermark.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG)
- Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Runderlass „Behandlung von Fundsachen und Fundtieren“
Kosten
Dem Verlierer werden die entstandenen Kosten auferlegt.
Die entstandenen Kosten werden grundsätzlich durch das Schwedter Tierheim oder der Tierrettung Uckermark selbst erhoben.