Versteigerergewerbe
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Einzelhändler und Hersteller von Waren sind von der Erlaubnispflicht ebenfalls erfasst, wenn die in ihrem Geschäftsbetrieb geführten Waren im Wege einer Versteigerung an den Letztverbraucher abgegeben werden sollen.
Wer nur gelegentlich einmal eine Versteigerung durchführt oder wer im Rahmen einer gemeinnützigen oder sozialen Zwecken dienenden Versteigerung als Versteigerer tätig wird, benötigt keine Erlaubnis.
Gebühren
- 227,00 EUR bis 1.700,00 EUR
Rechtsgrundlagen
- § 34b Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung – VerstV)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Anträge – Formulare – Unterlagen
Antrag einer natürlichen Person:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
Antrag einer juristischen Person:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis