Spielhallen-Betrieb
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 GewO dient, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Darüber hinaus ist für den Betrieb einer Spielhalle eine Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Spielhallengesetzes erforderlich.
Gebühren
- 300,00 EUR bis 3.000,00 EUR für die Erlaubnis nach § 33i Absatz 1 GewO und zusätzlich
- 1.700,00 EUR für die Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 BbgSpielhG
Rechtsgrundlagen
- § 33i Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über Spielgeräte und andere Spiel mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung – SpielV)
- Brandenburgisches Spielhallengesetz (BbgSpielhG)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Anträge – Formulare – Unterlagen
Antrag einer natürlichen Person:
- Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde
- maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume
- Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll
Antrag einer juristischen Person:
- Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde
- maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume
- Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll
für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis