Vergnügungssteuer, Spielgeräteanmeldung
Vergnügungssteuer wird für das Aufstellen von Spielgeräten in Spielhallen, Gaststätten, Spielklubs, Spielkasinos und ähnlicher Einrichtungen erhoben.
Gemäß der Anmeldung bzw. nach Änderungsmeldung wird die Steuer mittels Bescheid erhoben.
Zahlungstermine
- einen Monat nach Erteilung des Steuerbescheides
Steuern
- entsprechend Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schwedt/Oder
Rechtsgrundlagen
- Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schwedt/Oder
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular zur Abrechnung der Vergnügungssteuer
- Formular: SEPA-Basislastschriftmandat