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Rundfunkbeitragspflicht

In der Schwedter Stadtverwaltung werden Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (vor 2013 GEZ-Anträge auf Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren) nur entgegengenommen und weitergeleitet.

Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten www.rundfunkbeitrag.de

Die Bürgerberatung ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Kontakt mit dem Fachbereich 5

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Bürgerberatung und Sozialversicherung

Ansprechpartner
Frau Ute Broszies-Klein
Zimmer
Rathaus, Raum 2.18
Telefon
03332 446-840
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
buergeranliegen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
9–12 Uhr
Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
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Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen