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Informationen zur Corona-Pandemie (Archiv)

Foto: Frau mit FFP2-Maske in einer Klinik
In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht.

7-Tage-Inzidenz der Uckermark (06.04.2023): 25,6 (Quelle: RKI) | Fallzahlen in der Uckermark

Teststellen in Schwedt/Oder | brandenburg-testet.de

Corona-Bürgertelefon des Landkreises Uckermark: 03984 702222
Weitere Telefon-Angebote

Informationen der Landesregierung Brandenburg: corona.brandenburg.de

1. März 2023

Noch bis 7. April 2023 gilt bundesweit die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

28. Februar 2023

Ab 1. März ist der Besuch von Patientinnen und Patienten des Asklepios Klinikums wieder ohne tagesgleichen Corona-Test möglich. Es besteht aber laut Infektionsschutzgesetz noch die Verpflichtung, während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske zu tragen. Ausnahmen hiervon sind leider nicht zulässig. Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag 14 bis 18 Uhr. Das Asklepios Klinikum Uckermark bittet darum, auf Besuch mit Kleinkindern zu verzichten und die Anzahl der Personen auf maximal 2 am Tag zu begrenzen. Natürlich sollten Personen, welche selber Infektionserkrankungen haben und Symptome wie Fieber, Erkältung oder Durchfall aufweisen, gänzlich auf einen Besuch im Klinikum verzichten.

14. Februar 2023

Zum 1. März laufen fast alle Test- und Maskenpflichten aus. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder verständigt. Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher und -besucherinnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten.

10. Februar 2023

Die Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Uckermark über die Anordnung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 28.09.2022 wird zum 13. Februar 2023 aufgehoben.

25. Januar 2023

Ab 2. Februar 2023 entfällt in Zügen und Bussen des Fernverkehrs die Maskenpflicht. Das Bundeskabinett hat dazu die „Verordnung zur Aufhebung von Verpflichtungen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes“ beschlossen. Die bundesweit geltende Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt hingegen weiterhin bis zum 7. April.

10. Januar 2023

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird bis einschließlich 7. März 2023 verlängert.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird dabei zum 2. Februar aufgehoben.

20. Dezember 2022

Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird unverändert um weitere drei Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 11. Januar 2023.

23. November 2022

Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird unverändert um weitere vier Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 21. Dezember 2022.

25. Oktober 2022

Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird ohne Änderungen bis einschließlich 24. November 2022 verlängert.

18. Oktober 2022

Foto: junger Mann wird geimpft
Impfen ist der sicherste Weg, um aus der Pandemie heraus­zu­kommen und zu einem normalen Alltag zurück­zu­kehren.
Über ein mobiles Impfteam bietet der Landkreis Uckermark Impftermine für Erst-, Zweit-, Dritt- oder Viertimpfung gegen das Coronavirus an. Impfungen mit den Wirkstoffen BionTech, Moderna und Novavax sind im Zeitraum vom 29. Oktober bis zum 17. Dezember jeweils samstags abwechselnd in Angermünde, Prenzlau, Schwedt und Templin möglich. Um ausreichende Mengen an Impfstoffen zur Verfügung zu haben, bittet der Landkreis Interessenten, sich für einen der Termine telefonisch unter den Rufnummern 03984 70-2222, 70-1303 oder 70-1403 anzumelden:

  • 29. Oktober, 10–15 Uhr, MehrGenerationenHaus
  • 19. November, 10–15 Uhr, MehrGenerationenHaus

14. Oktober 2022

Die Kreisverwaltung Uckermark informiert, dass sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung beim Betreten der Gebäude eine medizinische oder eine FFP-2-Maske zu tragen haben.

1. Oktober 2022

Die Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Uckermark vom 29.08.2022 über die Anordnung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen wird verlängert und gilt bis zum 31. März 2023.

29. September 2022

Foto: Klinikeingang
Haupteingang zum Asklepios Klinikum Uckermark
Ab dem 1. Oktober 2022 ist der Besuch der Patienten im Asklepios Klinikum Uckermark nur mit einem aktuellen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) möglich. Wer Patienten im Krankenhaus besuchen will, muss sich an der Rezeption melden, seinen aktuellen Testnachweis vorlegen und erhält dort ein Armband, welches während der gesamten Besuchszeit zu tragen ist. Das Tragen einer FFP2-Maske ist ebenso verpflichtend. Die Testverpflichtung gilt für jeden Besuch. Medizinisch begründbare Ausnahmen gelten jedoch weiterhin, so sind unter anderem Besuche durch Angehörige bei Palliativpatienten oder zur Sterbebegleitung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Das Asklepios Klinikum Uckermark bittet weiterhin darum, auf Besuch mit Kleinkindern zu verzichten und die Anzahl der Personen auf maximal 2 Besucher am Tag zu begrenzen. Natürlich sollten Personen, welche selber Infektionserkrankungen haben und Symptome wie Fieber, Erkältung oder Durchfall aufweisen, gänzlich auf einen Besuch im Klinikum verzichten.

Die Besuchsregelung betrifft ausschließlich den stationären Bereich. Die Arztpraxen im Haus sowie die Physiotherapie sind nach wie vor unter Einhaltung der Hygieneregeln und Tragen einer FFP2-Maske erreichbar.

27. September 2022

Brandenburg verlängert die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung bis einschließlich 28. Oktober 2022. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft und löst damit die bisherige Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab. Änderungen im Vergleich zu den aktuell geltenden Corona-Regeln gibt es vorerst nicht.

20. September 2022

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird noch einmal verlängert und gilt nun bis einschließlich 30. September.

13. September 2022

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat ein Eckpunktepapier zur Abwehr der Corona-Pandemie im Herbst/Winter 2022/2023 vorgelegt. Es enthält Schutzziele und Leitlinien sowie Maßnahmen für verschiedene Szenarien. Zuvor hatte der Bundestag am 8. September mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes die Rechtsgrundlage für Schutzvorkehrungen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 beschlossen.

6. September 2022

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird um weitere zwei Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 23. September.

31. August 2022

Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Uckermark vom 29.08.2022 über die Anordnung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen: Sie tritt am 1. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.

24. August 2022

Ab sofort ist der Besuch von Patientinnen und Patienten des Klinikums wieder ohne tagesgleichen Corona-Test möglich. Die Verpflichtung, während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske zu tragen, besteht weiterhin. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig. Das Asklepios Klinikum Uckermark bittet weiterhin darum, auf Besuch mit Kleinkindern zu verzichten und die Anzahl der Personen auf maximal 2 Besucher am Tag zu begrenzen. Natürlich sollten Personen, welche selber Infektions-Erkrankungen haben und Symptome wie Fieber, Erkältung oder Durchfall aufweisen, gänzlich auf einen Besuch im Klinikum verzichten.

16. August 2022

Um den Personen, für die aufgrund ihrer Tätigkeit die bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt die Möglichkeit anzubieten, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, bietet der Landkreis Uckermark in Prenzlau Impftermine an. Darüber können auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die eine Erst-, Zweit-, Dritt- oder Viertimpfung wünschen, dieses Angebot nutzen. Ein mobiles Impfteam wird am 27. August sowie am 10. und 24. September und am 8. Oktober jeweils von 11 bis 15 Uhr in der DRK-Begegnungsstätte Kietzkarree in Prenzlau Impfungen mit den Wirkstoffen BionTech, Moderna und Novavax vornehmen.

11. August 2022

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird um weitere vier Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 12. September. Neu aufgenommen in die Corona-Verordnung ist eine Schutzwoche in Schulen.

8. August 2022

Die Geschäftsleitung des Asklepios Klinikum Uckermark informiert darüber, dass auf Grund der aktuellen Corona-Situation unter der gestiegenen Zunahme von mit Corona infizierten Patienten die Besucherregeln eingeschränkt werden. Ab dem 11. August ist der Besuch der Patienten im Asklepios Klinikum Uckermark nur mit einem aktuellen Testnachweis möglich.
Wer Patienten im Krankenhaus besuchen will, muss sich an der Rezeption registrieren, seinen aktuellen Testnachweis vorlegen und erhält dort ein Armband, welches während der gesamten Besuchszeit zu tragen ist. Das Tragen einer FFP2-Maske ist ebenso verpflichtend.
Die Patienten erhalten bei der Aufnahme eine Legitimation, die zum kostenlosen Test in einer der Teststellen berechtigt. Die Testverpflichtung gilt für jedweden Besucher. Ausnahmen werden keine gemacht. Diese Maßnahmen sind notwendig, um unsere Mitarbeiter und Patienten zu schützen.

19. Juli 2022

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird unverändert um weitere vier Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 16. August 2022. Es gilt damit in Brandenburg weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

30. Juni 2022

Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Uckermark vom 30.06.2022 über die Anordnung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen: Sie tritt am 01.07.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft.

21. Juni 2022

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird unverändert um weitere vier Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 20. Juli 2022. Somit gelten in Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

1. Juni 2022

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete, die grundsätzliche Abschaffung der 3G-Kontrolle bei der Einreise sowie die Anerkennung weiterer Impfstoffe zum Zwecke der Einreise.

24. Mai 2022

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird unverändert um weitere vier Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 23. Juni 2022.

5. Mai 2022

Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Uckermark vom 05.05.2022 über die Anordnung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen: Sie tritt am 06.05.2022 in Kraft und mit Ablauf des 30.06.2022 außer Kraft.

26. April 2022

Vom 30. April an gibt es im Land Brandenburg keine Testpflicht mehr an Schulen und Kitas. Die geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung tritt am 30. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 27. Mai 2022. Damit gelten weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

6. April 2022

Foto: leerer Trauraum
Bei einer Hochzeit im Trauraum Augustiner Tor können neben Brautpaar und Fotograf 20 Gäste teilnehmen. Maskenpflicht besteht nicht. (Foto: Stefan Escher)
In den Trauräumen des Schwedter Standesamtes besteht keine Maskenpflicht. Für die Beachtung des Abstandsgebotes sind die Teilnehmer und Gäste selbst verantwortlich. Die Festlegung gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022. Die Anzahl der Teilnehmer und Gäste, immer zuzüglich Brautpaar und Fotograf, ist bei der Durchführung von Eheschließungen wie folgt begrenzt:

  • Trauraum Augustiner Tor: 20 Gäste
  • Trauraum Berlischky-Pavillon: 40 Gäste
  • Trauraum Schloss Criewen: 30 Gäste.

5. April 2022

Neue Besuchsregeln im Schwedter Klinikum: Alle Besucher, Patienten der MVZ-Praxen und Gäste müssen eine FFP2-Maske tragen und die gültigen Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter einhalten. Jeder Patient darf zeitgleich von nur 2 Personen Besuch bekommen und die Besucher dürfen nicht unter Erkältungssymptomen leiden. Die Besuchszeiten sind jeweils von Montag bis Sonntag zwischen 14 und 18 Uhr.

Ab sofort ist auch die Cafeteria des Klinikums wieder uneingeschränkt für Gäste geöffnet. Hier gelten dieselben Hygienevorschriften wie in Restaurants. In der Zeit von 8:30 bis 14:00 Uhr ist das Team um Küchenchef Christian Frala mit einem breiten Angebot wieder für die Besucher da.

29. März 2022

Foto: Frau mit FFP2-Maske in einer Klinik
In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht.

Die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden in Brandenburg deutlich reduziert. Die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022. Zu den Maßnahmen zählen die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr und die Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, in Schulen und Kitas.

28. März 2022

Seit dem 15. März 2022 gilt bundesweit eine Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Bis dahin mussten dem Arbeitgeber nachgewiesen werden, dass man gegen COVID-19 vollständig geimpft oder nachweislich genesen ist oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnte. Wenn dieser Nachweis nicht vorgelegt wurde oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die jeweilige Leitung das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dafür wurde ein Meldeportal Immunitätsnachweismeldungen eingerichtet.

17. März 2022

Brandenburg verlängert ab 18. März wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April. Die wichtigsten Corona-Regeln:

  • Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr für private Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum.
  • Die Nachweispflicht entfällt (also kein 3G mehr) für körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge sowie für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter.
  • 3G (statt 2G) gilt für sexuelle Dienstleistungen und Großveranstaltungen. Für Großveranstaltungen gibt es zudem keine Personenobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen mehr.
  • Die 3G-Regel gilt für: Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Großveranstaltungen, Gaststätten, Sport in Sportanlagen (drinnen), Innen-Spielplätze, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, künstlerische Amateurensembles (Proben und Auftritte), Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Aus- Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, sexuelle Dienstleistungen.
  • Für Diskotheken, Clubs und Festivals gilt 2G (statt 2G-Plus).
  • Für Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.
  • Mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) müssen Gäste, Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende in geschlossenen Räumen tragen bei religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen, Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter, körpernahe Dienstleistungen, Gaststätten, Beherbergungsstätten, im öffentlichen Personennahverkehr bei der Schülerbeförderung und für Kinder unter 14 Jahren, Sportanlagen außerhalb der Sportausübung, Innen-Spielplätze, Aus- Fort- und Weiterbildungseinrichtungen.
  • Eine FFP2-Maske müssen Gäste, Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden oder Fahrgäste in geschlossenen Räumen tragen: Einzelhandel, Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Großveranstaltungen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge, öffentlicher Personennahverkehr einschließlich Taxen, Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

14. März 2022

Das Jobcenter Uckermark steht ab Montag, 21. März, wieder für den persönlichen Kundenkontakt offen.

10. März 2022

Der Landkreis Uckermark weist noch einmal darauf hin, wie nach einem positiven Test zu verfahren ist. Zwischen 250 und 400 neue Fälle werden zurzeit täglich im Gesundheitsamt registriert.

4. März 2022

Der Landkreis Uckermark bietet auch im März Impfen ohne Termin an: Aufgrund der äußerst geringen Nachfrage entfallen die Samstags-Impftermine in Prenzlau und Schwedt.

3. März 2022

Foto: Frau mit FFP2-Maske im Kino
Ab 4. März gilt für Kino und Theater 3G und FFP2-Maskenpflicht.

Ab 4. März gelten die neuen Regeln (siehe geänderte Eindämmungsverordnung in Brandenburg vom 23. Februar), wie 3G für Gaststätten, Hotels, Indoor-Sport, Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Theater und Kino. Das heißt, Besucher und Besucherinnen müssen geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sein (nicht älter als 24 h). Außerdem gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Ab Montag (7. März) nimmt die Kita „Hans Christian Andersen“ ihren regulären Betrieb wieder auf.

Polen ist kein Hochrisikogebiet mehr. Mehr

24. Februar 2022

Ab 4. März 2022 ist ein Theaterbesuch in den Uckermärkischen Bühnen Schwedt wieder unter 3G-Regelung möglich. Damit erhalten neben geimpften und genesenen auch wieder Personen Zutritt zu Veranstaltungen, die einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen können. Statt einer medizinischen Maske ist das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske für alle zwingend vorgeschrieben.

Foto: spielendes Kind
Die Notfallbetreuung muss beantragt werden.
Die Notbetreuung in der Kita „Hans Christian Andersen“ wird vorerst bis 4. März 2022 verlängert (siehe 17. Februar).

23. Februar 2022

Ab Montag (28. Februar) nimmt die Kita „Kinderwelt“ ihren regulären Betrieb wieder auf.

22. Februar 2022

Ab Donnerstag (24. Februar) ist in der Kita „Kinderwelt“ die Notbetreuung zu den regulären Öffnungszeiten von 5:45 bis 17:30 Uhr möglich (siehe 17. Februar).

Am 23. Februar tritt die geänderte Eindämmungsverordnung in Brandenburg in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 19. März. Die wesentlichen Änderungen in Zusammenfassung:

Ab dem 23. Februar gilt u. a.:

  • Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene,
  • 2G in der Gastronomie,
  • 3G bei körpernahen Dienstleistungen (bei sexuellen Dienstleistungen gilt weiter 2G).
  • Für Versammlungen bzw. Demonstrationen gibt es keine speziellen Regelungen mehr (nur das allgemeine Abstandsgebot muss beachtet werden).
  • Großveranstaltungen sind mit Auflagen wieder mit mehr als 1.000 Teilnehmenden möglich.
  • Für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter entfallen die bisherigen Personenobergrenzen.
  • Für Gedenkstätten, Museen, Freizeitparks, Tierparks, Zoos gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
  • Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste können wieder stattfinden (2G drinnen, 3G draußen).
     

Ab dem 4. März gilt u.a.:

  • 3G-Regel für Gaststätten, Hotels, Spaß- und Freizeitbäder sowie Innen-Spielplätze,
  • 3G für Indoor-Sport, keine Nachweispflicht bei Outdoor-Sport.
  • Für alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste sowie für Theater, Konzerthäuser und Kinos gilt 3G (drinnen und draußen) und FFP2-Maskenpflicht (drinnen). Die zulässige Personenzahl bei Großveranstaltungen wird weiter erhöht.
  • Diskotheken, Clubs und Festivals können unter 2G-Plus-Bedingungen öffnen.
     

Ab dem 20. März sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wie zum Beispiel die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen oder das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen weiter gelten.

Unverändert gilt in Brandenburg weiterhin u. a.:

  • die FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden im gesamten Einzel- und Großhandel,
  • FFP2-Maskenpflicht und 3G im öffentlichen Personennahverkehr,
  • Abstandsgebot.

17. Februar 2022

Auf Grund von erkranktem Personal wird die Notbetreuung in der Kita „Hans Christian Andersen“ vorerst bis 25. Februar 2022 verlängert.
Auch die Notbetreuung in der Kita „Kinderwelt“ muss vorerst bis 25. Februar 2022 verlängert werden. Die Öffnungszeit der Einrichtung bleibt weiterhin eingeschränkt von 06:30 bis 16:00 Uhr.
Die Bewilligungsbescheide gelten fort.
Anträge erhalten Sie unter www.uckermark.de. Der Antrag wird in der Kita-Verwaltung der Stadt Schwedt/Oder geprüft.

In der Kita „Sonnenschloß“ in Kunow muss auf Grund eines Personalengpasses in der Woche vom 21. bis 25. Februar 2022 die Öffnungszeit eingeschränkt werden: 07:00 bis 15:00 Uhr.

16. Februar 2022

Foto: Frau mit FFP2-Maske im Supermarkt
Beim Einkauf ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels sowie öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr dürfen nur noch mit FFP-2-Masken (ohne Ausatemventil) betreten werden (nur das Personal kann weiterhin medizinische Masken einsetzen). Darauf weist das Ordnungsamt des Landkreises Uckermark hin.

Von der Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske sind lediglich Kinder unter 7 Jahren, gehörlose oder schwerhörige Menschen und deren Begleitpersonen sowie Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (ärztliches Zeugnis ist im Original mitzuführen!) ausgenommen.

Das Kreisordnungsamt bittet um die Beachtung der neuen landesrechtlichen Regelung. Personen, die sich an diese Regelung vorsätzlich nicht halten handeln ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld zwischen 100 und 500 Euro rechnen.

14. Februar 2022

Auf Grund von erkranktem Personal findet ab 15. Februar vorerst bis 18. Februar 2022 die Betreuung der Kinder in der Kita „Hans Christian Andersen“ nur noch im Rahmen der Notbetreuung statt.
Anträge erhalten Sie unter www.uckermark.de. Der Antrag wird in der Kita-Verwaltung der Stadt Schwedt/Oder geprüft.

11. Februar 2022

Foto: positiver Test
Bei einem positiven PCR-Test hat man sich unverzüglich in Isolation zu begeben.

Der Landkreis Uckermark erlässt neue Regeln für die Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen (gültig bis 30. April 2022)

Positiv getestet – Was tun?

Die Isolationszeit beginnt für die im PCR-Test positiv getestete Person unverzüglich, nachdem sie Kenntnis von ihrem Testergebnis erlangt hat. Diese Person muss sich häuslich isolieren – ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt. Die Person ist verpflichtet, dem Gesundheitsamt das positive Testergebnis per Kontaktformular anzuzeigen (Bürgertelefon 03984 702222).

Die Isolationszeit endet in der Regel 7 Tage nach Erstnachweis des Erregers ohne eine erneute Testung.

Ein PCR-Test kann bei den Teststellen ISA Serini, Passower Chaussee 111, und EcoCare, Bäckerstraße 1, gemacht werden.

10. Februar 2022

Auf Grund von erkranktem Personal findet ab 14. Februar 2022 die Betreuung der Kinder in der Kita „Kinderwelt“ nur noch im Rahmen der Notbetreuung statt. Die Öffnungszeit der Einrichtung bleibt weiterhin eingeschränkt von 06:30 bis 16:00 Uhr.
Anträge erhalten Sie unter www.uckermark.de. Der Antrag wird in der Kita-Verwaltung der Stadt Schwedt/Oder geprüft.
Sobald sich die Situation entspannt, werden die Einschränkungen unverzüglich zurückgenommen.

8. Februar 2022

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am Mittwoch (9. Februar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar 2022.

  • FFP2-Maskenpflicht statt 2G-Regel im gesamten Einzel- und Großhandel, somit auch für alle Geschäfte der Grundversorgung (zum Beispiel Lebensmittelgeschäfte, Buchhandel, Tankstellen, Apotheken) 

  • FFP2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, also auch im Rathaus, in der Alten Fabrik, in der Außenstelle und in der Bibliothek

  • Anwesenheitsdokumentation entfällt (zum Beispiel Gaststätten, körpernahe Dienstleistungen wie Friseur oder Kosmetik, Sportanlagen, Innen-Spielplätze sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Konzerthäuser und Theater. Gilt auch für Gottesdienste, Veranstaltungen, Hochschulen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge.

  • Aufhebung der sogenannten „Hotspot-Regelung“
    Damit entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte bzw. nicht vollständig immunisierte Personen in Hochinzidenzkommunen.

  • 3G statt 2G auf Sportanlagen im Freien
    Bei der Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nun grundsätzlich die 3G-Zutrittsregelung (bisher 2G). Das bedeutet: Zutritt haben vollständig Geimpfte, nachweislich Genesene oder tagesaktuell negativ Getestete. Für die Ausübung von Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel gelten keine Zutrittsbeschränkungen mehr.
     

Unverändert gilt weiterhin:

  • 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie
  • Verbot von Großveranstaltungen
  • Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen (Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zählen nicht mit. Nehmen an einem Treffen Personen teil, die nicht geimpft oder genesen sind, gelten für alle Teilnehmenden strengere Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich dann nur der eigene Haushalt mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zählen nicht mit.)

26. Januar 2022

Grafik: 3-köpfige Familie mit Impfpflaster
Im Vereinshaus „Kosmonaut“ und im MehrGenerationenHaus wird ohne Termin geimpft, egal ob Erst-, Zweit- oder Drittimpfung.

Der Landkreis Uckermark bietet auch im Februar und März in Schwedt Impfen ohne Termin an:

Vereinshaus „Kosmonaut“, Berliner Straße 52A:

Mittwoch, 02.02., 10–15 Uhr
Samstag, 05.02., 10–15 Uhr
Mittwoch, 09.02., 10–15 Uhr
Mittwoch, 16.02., 10–15 Uhr
Samstag, 19.02., 10–15 Uhr
Mittwoch, 23.02., 10–15 Uhr
Mittwoch, 02.03., 10–15 Uhr
Samstag, 05.03., 10–15 Uhr – entfällt (Meldung vom 04.03.)
Mittwoch, 09.03., 10–15 Uhr
Mittwoch, 16.03., 10–15 Uhr
Mittwoch, 23.03., 10–15 Uhr
Mittwoch, 30.03., 10–15 Uhr

MehrGenerationenHaus, Bahnhofstraße 11b

Freitag, 04.02., 12–18 Uhr
Freitag, 11.02., 12–18 Uhr
Freitag, 18.02., 12–18 Uhr
Freitag, 25.02., 12–18 Uhr
Freitag, 04.03., 12–18 Uhr
Freitag, 11.03., 12–18 Uhr
Freitag, 18.03., 12–18 Uhr
Freitag, 25.03., 12–18 Uhr

24. Januar 2022

Foto: UVG-Bus im Winter
Die Einhaltung der Corona-Regeln wird in den Bussen der UVG stichprobenartig kontrolliert.
Laut aktuellem Infektionsschutzgesetz sind die Verkehrsgesellschaften verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regelungen und der FFP2-Maskenpflicht der Fahrgäste stichprobenartig zu kontrollieren. Zusätzlich führen das Ordnungsamt und auch die Polizei Kontrollen durch.

Die 3G-Nachweispflicht im ÖPNV gilt für alle, auch für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Von den Kontrollen im Bus ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie alle Schülerinnen und Schüler innerhalb der Schulzeiten, nicht aber in den Ferien.

3G-Pflicht im ÖPNV heißt:
GENESEN: Genesenennachweis (vor Zutritt nicht älter als 90 Tage) + Ausweis/Reisepass
GEIMPFT: Impfstatus mit CovPass-App oder Impfausweis + Ausweis/Reisepass
GETESTET: Negativer Coronatest (vor Zutritt nicht älter als 24 h) bzw.
aktueller PCR-Test (vor Zutritt nicht älter als 48 h), Selbsttests sind nicht gültig, nur zertifizierte Tests sind gültig

Darüber hinaus gilt die FFP2-Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, an Bahnsteigen, Haltestellen, Verkaufsstellen und in Bahnhöfen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, diese dürfen weiterhin medizinische Masken tragen. Kinder unter 6 Jahren müssen gar keine Maske tragen.

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Uckermark hat seit dem 20. Januar den Schwellenwert von 750 überschritten. Darüber hinaus ist im Land Brandenburg der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten über dem Wert von zehn Prozent. Damit gilt ab dem 25. Januar nun auch in der Uckermark eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages. Die entsprechende Bekanntgabe der Landrätin ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.uckermark.de veröffentlicht worden.

21. Januar 2022

Für den 28. Januar werden in Schwedt Termine für eine Erst-Impfung von 5- bis 11-jährige Kinder vergeben. Da in jeder Abpackung jeweils zehn Impfdosen enthalten sind, ist es erforderlich, dass sich interessierte Eltern telefonisch an das Bürgertelefon des Landkreises Uckermark unter der Rufnummer 03984 70-2222 wenden. Die Impfungen werden von Kinderärzten durchgeführt.
Eine Zweitimpfung für Fünf- bis Zwölfjährige wird am 28. Januar zwischen 15 und 17 Uhr in Schwedt angeboten.

14. Januar 2022

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag (17. Januar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 13. Februar 2022.

  • In Brandenburg gilt in der Gastronomie die sogenannte 2G-Plus-Regel: Zutritt in Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen müssen vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene, die einen aktuellen, negativen Testnachweis vorzeigen. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, und alle Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) müssen FFP2-Masken ohne Ausatemventil getragen werden.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss zumindest eine medizinische Maske getragen werden, auch wenn sie sich auf einem festen Sitzplatz aufhalten.
  • Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen/Einzelhandel mit einer begehbaren Fläche von bis zu 100 Quadratmetern können die 2G-Kontrollen auch im Geschäft durchführen.
  • Am 7. Februar wird eine Testpflicht für Kita-Kinder eingeführt.
  • Bundesweit gelten verkürzte Quarantäne- und Isolationszeiten.

4. Januar 2022

Der Landkreis Uckermark bietet jetzt auch Corona-Impfungen für Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren an. Geimpft wird mit dem Kinderimpfstoff von Biontech. Kinder in Begleitung eines Elternteils können sich am 7. und 8. Januar, 15–17 Uhr, im Vereinshaus „Kosmonaut“ ohne Voranmeldung impfen lassen.

Foto: Pflaster am Oberarm
Eine Booster-Impfung kann nach 3 Monaten erfolgen.

Boosterimpfungen werden bei allen Impfaktionen des Landkreises Uckermark nun bereits frühestens 3 Monate nach der Zweitimpfung vorgenommen.

3. Januar 2022

Noch gültige Meldungen aus dem Vorjahr:

Booster-Impfungen (Ü-30-Jährige) im Asklepios Klinikum Uckermark: ausschließlich Online-Termin-Vergabe: termin.samedi.de (Es besteht keine Testpflicht! Jedoch muss eine FFP-2-Maske getragen werden.)

Ab Januar wird die Impfstelle des Landkreises in das Vereinshaus „Kosmonaut“, Berliner Straße 52a, (Telefon: 03984 703333) verlegt. Geimpft wird ohne Termin zu folgenden Zeiten:
Freitag, 7. Januar, 10–18 Uhr
Samstag, 8. Januar, 10–18 Uhr
Freitag, 14. Januar, 10–18 Uhr
Freitag, 21. Januar, 10–18 Uhr
Freitag, 28. Januar, 10–18 Uhr

Die Brandenburger Landesregierung hat die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung aktualisiert. Sie gilt zunächst bis zum Ablauf des 19. Januar 2022.

Neben dem Besuchsverbot im Asklepios Klinikum Uckermark kommt nun auch die Testpflicht für alle ambulanten Patienten.

In den UVG-Kundencentern gilt die 2G-Regelung und ebenso die Maskenpflicht.