Taxi- und Mietwagenverkehrgenehmigung
Gelegenheitsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, die nicht im Linienverkehr fahren. Als Formen des Gelegenheitsverkehrs zulässig sind nur Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen und Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen (PBefG § 46).
Die Stadtverwaltung Schwedt/Oder stellt Genehmigungen für den Taxenverkehr und den Mietwagenverkehr aus. Vorher muss jedoch das Gewerbe im Fachbereich Ordnung und Brandschutz, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, angemeldet worden sein. Die Erlaubnis wird nach Prüfung des Antrags und nach Anhörung Dritter erteilt.
Gebühren
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entsprechend Kostenverordnung
Rechtsgrundlagen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen und Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Anträge – Formulare – Unterlagen
Formular mit Angaben zur Leistungsfähigkeit des Antragstellers, die Aufschluss über den derzeitigen Vermögensstand geben
- Angaben über die Zahl, die Art (KOM, PKW), den Fahrzeughalter, das amtliche Kennzeichen, den Hersteller, Fahrzeug-Ident-Nr. und die Anzahl der Sitzplätze in den Fahrzeugen
- Bescheinigung des Finanzamtes und der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosen-versicherung
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung
- Bescheinigung, Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen zum Nachweis der fachlichen Eignung
- Führungszeugnis für den Antragsteller und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen: Online-Portal
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: Online-Portal
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
nur bei Unternehmen, die in das Handels- und Genossenschaftsregister eingetragen sind:
- beglaubigte Abschrift der Eintragung
- bei Gesellschaftern mit beschränkter Haftung die Gesellschafterliste und den Gesellschaftsvertrag
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
(Die Unterlagen sollten nicht älter als drei Monate sein)