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Hund an- bzw. abmelden

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie unverzüglich nach Anschaffung bzw. nach Zuzug verpflichtet, diesen in der Stadtverwaltung steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat (Hundehalter bzw. Hundehalterin).

Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim übernommen wurden, erhalten für den Zeitraum von 12 Monaten eine Steuerbefreiung.

Gleichzeitig mit der Anmeldung des Hundes für die Hundesteuer erfolgt die Anzeige bei der Ordnungsbehörde. Die Anzeige kostet in der Regel 15 Euro.

Die Abteilung Steuern ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Zahlungstermine 

Steuern und Gebühren

  • entsprechend Hundesteuersatzung und Verwaltungsgebührensatzung, Punkt 12.2.
  • für die Anzeige des Hundes: 15 bis 300 Euro

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
  • Hundesteuersatzung
  • Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV)
  • Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK)

    Anträge – Formulare – Unterlagen

    Anmeldung:

    • Formular: Hundesteuer-Anmeldung
    • Formular: SEPA-Basislastschriftmandat

    Abmeldung:

    • Formular: Hundesteuer-Abmeldung
    • Hundesteuermarke
    • Bescheinigung vom Tierarzt (nur bei Tod des Hundes)

    Befreiung von der Hundesteuer:

    • Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "B", "Bl", "aG","Gl" oder "H"
    • ggf. Bescheinigung vom Tierheim Schwedt/Oder

    Antrag auf Ermäßigung:

    • Nachweis zu den in § 4 der Hundesteuersatzung genannten Lebensumständen 

    Kontakt mit dem Fachbereich 2

    Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

    Datenschutz:*

    Zuständigkeit

    Steuern

    Ansprechpartner
    Frau Christine Schober
    Zimmer
    Rathaus, Raum 1.86
    Telefon
    03332 446-286
    Adresse
    Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 2
    Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
    16303 Schwedt/Oder
    Fax
    03332 446-252
    finanzen.stadt
    @schwedt.de
    Kontaktformular

    Sprechzeiten

    Di.
    9–12 und 13–18 Uhr
    Do.
    9–12 und 13–15 Uhr
    Fr.
    9–12 Uhr
    Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen