Gewerbeummeldung
Wer
- den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Schwedt/Oder verlegt,
- den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder
- auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
- den Namen eines Gewerbes ändert
hat dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks „Gewerbeummeldung – GewA 2“ erfolgen.
Die zuständige Behörde hat den Empfang mangelfreier Anzeigen innerhalb von 3 Tagen zu bescheinigen.
Bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn dafür noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig ist.
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAP) ist es möglich, die Ummeldung des Gewerbes auf elektronischem Wege zu erledigen.
Hinweis zur gewerblichen Nutzung (Nutzungsänderung) von baulichen Anlagen und Grundstücken:
Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der bisherigen Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde auf und erkundigen Sie sich über bestehende Genehmigungserfordernisse.
Gebühren
- 25,00 EUR – für natürliche und juristische Personen
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzV)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular zur Gewerbeummeldung – GewA 2
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- aktueller Registerauszug bei juristischen Personen und Personengesellschaften (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
- bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht vorzulegen
- ggf. Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte bei Handwerksbetrieben
- ggf. Erlaubnisse bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- bei Ausländern, mit Ausnahme der EU- bzw. EWR-Ausländer: gültiger Aufenthaltstitel, der die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gestattet