Gewerbeanzeige – Zweitausfertigung
Bei Verlust der originalen Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung ist es möglich, eine Zweitausfertigung der Anzeigenbestätigung zu beantragen.
Die Beantragung einer Zweitschrift muss schriftlich mit einer kurzen Begründung erfolgen. Bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt erfolgt die Ausstellung in der Regel sofort.
Gebühren
- 10,00 EUR – je Gewerbeanzeige
Rechtsgrundlagen
- § 15 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag, mit kurzer Begründung
- Personalausweis