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Bauvorbescheid

Vor Einreichung des Bauantrages kann die Bauaufsichtsbehörde einzelne, der selbstständigen Beurteilung zugängliche Fragen zu einem Bauvorhaben, vor dem eigentlichen Bauantrag, durch schriftlichen Vorbescheid beantworten. Die zur Beurteilung der Fragen erforderlichen Zeichnungen oder Pläne müssen den Anforderungen der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung entsprechen.

Gebühren

gemäß Brandenburgischer Baugebührenordnung (BbgBauGebO)

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Brandenburgische Bauordnung, Baugebührenordnung und weitere Landesverordnungen

Satzungen der Stadt Schwedt/Oder einschließlich Bebauungspläne

Einteilung der Zuständigkeit

    Die Bearbeiter sind für unterschiedliche Bebauungsgebiete zuständig. Die Einteilung ist auf der folgenden Seite beschrieben und auf einer Karte dargestellt.

    Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde

    Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

    Datenschutz:*

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner
    Herr Marcel Bernott
    Zimmer
    Außenstelle, Raum 1.06
    Telefon
    03332 446-311
    Ansprechpartner
    Frau Kerstin Kiehn
    Zimmer
    Außenstelle, Raum 1.08
    Telefon
    03332 446-511
    Ansprechpartner
    Frau Angela Dominik
    Zimmer
    Außenstelle, Raum 1.09
    Telefon
    03332 446-510
    Ansprechpartner
    Herr Bodo Klan
    Zimmer
    Außenstelle, Raum 1.06
    Telefon
    03332 446-317
    Adresse
    Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
    Dr.-Th.-Neubauer-Str. 24
    16303 Schwedt/Oder
    Fax
    bauordnungsamt.stadt
    @schwedt.de
    Kontaktformular

    Sprechzeiten

    Di.
    9–12 und 13–18 Uhr
    Do.
    9–12 und 13–15 Uhr
    Fr.
    9–12 Uhr
    Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen