Bauvorbescheid
Vor Einreichung des Bauantrages kann die Bauaufsichtsbehörde einzelne, der selbstständigen Beurteilung zugängliche Fragen zu einem Bauvorhaben, vor dem eigentlichen Bauantrag, durch schriftlichen Vorbescheid beantworten. Die zur Beurteilung der Fragen erforderlichen Zeichnungen oder Pläne müssen den Anforderungen der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung entsprechen.
Gebühren
gemäß Brandenburgischer Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Brandenburgische Bauordnung, Baugebührenordnung und weitere Landesverordnungen
Satzungen der Stadt Schwedt/Oder einschließlich Bebauungspläne