Urkundenanforderung
Im Standesamt können persönlich oder schriftlich folgende Urkunden bestellt werden:
- Geburtsurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, mehrsprachige Geburtsurkunde,
- Eheurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, mehrsprachige Eheurkunde, Urkunde der Lebenspartnerschaft,
- Sterbeurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister, mehrsprachige Sterbeurkunde.
Bei Personenstandsurkunden wenden Sie sich an die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat. Wurde zum Beispiel Ihre Eheurkunde im Standesamt Schwedt ausgestellt, dann kann auch nur dort eine Zweiturkunde angefertigt werden.
Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Gebühren – Entgelte
- 16,00 EUR (beglaubigter Ausdruck aus einem Register)
- 16,00 EUR (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, mehrsprachige Urkunde)
- 8,00 EUR (für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird)
- 15,00 EUR (bei Vorsprache und mündlicher Auskunft aus einem Register)
- 22,00 EUR (bei schriftlicher oder elektronischer Auskunft aus einem Register)
Rechtsgrundlage
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV)
- Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK), Tarifstelle 12, in der jetzt gültigen Fassung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis
- bei schriftlicher Bestellung:
- Formular Urkundenbestellung mit persönlicher Unterschrift
- Gebühren in Vorkasse (Einzahlung auf das Konto der Stadt Schwedt/Oder)
Stadtsparkasse Schwedt
IBAN: DE02 1705 2302 0010 0002 00
BIC: WELADED1UMX
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 38 SDT 00000055448
Verwendungszweck: 12204