Schadenersatzansprüche
aus Haftpflichtrisiken, die in der Kommunalverwaltung zu Drittschäden führen
Schadenersatzansprüche an die Stadt Schwedt/Oder sind beim Fachbereich Organisation, Personal und Verwaltung der Stadt anzuzeigen bzw. anzumelden. Hier werden vorgenommen
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Bearbeitung berechtigter Ansprüche von Geschädigten,
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Dritten
Die Kontaktperson zum Antragsteller ist während der Schadenfallbearbeitung die Sachbearbeiterin der Kommunalversicherung der Stadt Schwedt/Oder. Eine Entscheidungsbefugnis ihrerseits ist laut Satzung des Kommunalversicherers ausgeschlossen.
Die schriftlichen Miteilungen an den Bürger über den Ausgang der Ersatzforderung und gegebenenfalls der Schadenersatz erfolgen durch den Kommunalversicherer.
Gebühren – Entgelte
keine
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Satzung des Kommunalversicherers
Anträge – Formulare – Unterlagen
Einzureichen ist ein formloser Schadenersatzantrag mit folgenden Angaben:
- persönliche Angaben (Name, Anschrift, Telefonnummer),
nach Zuständigkeitsüberprüfung:
- Schilderung des Schadenereignisses (Wann, wo und wodurch ist der Schaden eingetreten?),
- wenn möglich Skizze und/oder Foto,
- gegebenenfalls Zeugen benennen,
- Angaben zum Ersatzanspruch (Schadenhöhe mit entsprechenden Nachweisen belegen!).