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Schadenersatzansprüche

aus Haftpflichtrisiken, die in der Kommunalverwaltung zu Drittschäden führen

Schadenersatzansprüche an die Stadt Schwedt/Oder sind beim Fachbereich Organisation, Personal und Verwaltung der Stadt anzuzeigen bzw. anzumelden. Hier werden vorgenommen

  • die Prüfung der Haftpflichtfrage,
  • die Bearbeitung berechtigter Ansprüche von Geschädigten,
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Dritten
     

Die Kontaktperson zum Antragsteller ist während der Schadenfallbearbeitung die Sachbearbeiterin der Kommunalversicherung der Stadt Schwedt/Oder. Eine Entscheidungsbefugnis ihrerseits ist laut Satzung des Kommunalversicherers ausgeschlossen.

Die schriftlichen Miteilungen an den Bürger über den Ausgang der Ersatzforderung und gegebenenfalls der Schadenersatz erfolgen durch den Kommunalversicherer.

Gebühren – Entgelte

keine

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Satzung des Kommunalversicherers

Anträge – Formulare – Unterlagen

Einzureichen ist ein formloser Schadenersatzantrag mit folgenden Angaben:

  • persönliche Angaben (Name, Anschrift, Telefonnummer),

nach Zuständigkeitsüberprüfung:

  • Schilderung des Schadenereignisses (Wann, wo und wodurch ist der Schaden eingetreten?),
  • wenn möglich Skizze und/oder Foto,
  • gegebenenfalls Zeugen benennen,
  • Angaben zum Ersatzanspruch (Schadenhöhe mit entsprechenden Nachweisen belegen!).

Kontakt mit dem Fachbereich 1

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Kommunalversicherung

Ansprechpartner
Frau Michaela Zechin
Zimmer
Rathaus, Raum 1.60
Telefon
03332 446-336
Ansprechpartner
Herr Silvio Echtmann
Zimmer
Rathaus, Raum 1.61
Telefon
03332 446-123
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 1, Abteilung Allgemeine Verwaltung
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
hauptamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen