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Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kunow“ (Archiv)

Luftbild mit roter Markierung
Geplante Fläche in Kunow (Luftbild: Karl Fleischer, 2011)

Foto Fläche
Die zu beplanende Fläche in Kunow. Quelle: SUNFARMING, März 2021.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in ihrer Sitzung am 30. März 2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kunow“ (Nr. BV/315/22) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Ziel der Planung ist die verbindliche Sicherung eines Baugebietes, welches die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht. Dazu soll der gesamte Geltungsbereich als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ festgesetzt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kunow“ (Stand Januar 2022), bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 5. Mai 2022 bis einschließlich 10. Juni 2022

in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links,

Montag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches öffentlich aus.

Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332 446-342 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Raum 116 (Alte Fabrik) erteilt.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können mündlich zur Niederschrift oder schriftlich eingereicht werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Möchten Sie Stellungnahmen elektronisch übermitteln, nutzen Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de.

Der Wortlaut der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum oben genannten Bebauungsplanentwurf im Amtsblatt für die Stadt Schwedt/Oder Nr. 4 vom 27. April 2022, Seite 6 und 7, ist zu beachten.

Downloads

Bekanntmachung im Amtsblatt

Entwurf Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage Kunow

Gutachten zum Nachweis einer Konversionsfläche

Einschätzung zum Vorkommen geschützter Tierarten

Grünordnerisches Fachgutachten

Stellungnahme zur Blendwirkung von PV-Modulen bzw. PV-Anlagen

Stellungnahme des Landkreises Uckermark

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt

Stellungnahme des Landesbetriebes Forst

Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Art. 13 DSGVO)“