Rentenantragstellung (Altersrente bzw. Rente wegen Erwerbsminderung)
In Angelegenheiten der Rentenversicherung vereinbaren Sie bitte generell einen Termin mit der zuständigen Bearbeiterin.
Die Mitarbeiterin des Bereiches Bürgerberatung und Sozialversicherung der Stadtverwaltung Schwedt/Oder
- erteilt Auskunft auf dem Gebiet der Rentenversicherung,
- nimmt Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung entgegen,
- ist behilflich bei der Beschaffung fehlender Unterlagen,
- wirkt mit bei der Aufklärung von Sachverhalten auf Ersuchen der Rentenversicherungsträger,
- ist beim Ausfüllen der Anträge behilflich,
- nimmt Zeugenerklärungen und eidesstattliche Versicherungen entgegen,
- beglaubigt Beweismittel für die Rentenversicherungsträger,
- gibt Hilfe bei der Formulierung von Schreiben an die Rentenversicherungsträger,
- gibt Erläuterungen zu den Rentenbescheiden.
Folgende Fristen sind zu beachten:
- Antragstellung bei Erwerbsminderungsrente: Mit Ihrem Antrag beginnt das Prüfverfahren zur Feststellung Ihrer Erwerbsminderung.
- Antragstellung Altersrente: spätestens Ende des dritten Monats nach Rentenbeginn, empfohlen wird eine Antragstellung etwa 3 Monate vor dem maßgeblichen Geburtstag
- Widerspruchsfrist: ein Monat nach Zugang des Bescheides (beim Rentenversicherungsträger)
- Klagefrist: ein Monat nach Zugang des Widerspruchsbescheides (beim zuständigen Sozialgericht)
Gebühren – Entgelte
- keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch IV § 93
- Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch
- Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Die Bürger erhalten in der Bürgerberatung alle Rentenanträge, sofern sie nicht schon vom Rentenversicherungsträger zugeschickt wurden.
Unterlagen für die Rentenantragstellung bei Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. Altersrente
Wenn Ihr Versicherungskonto noch nicht geklärt ist, bringen Sie bitte die Unterlagen mit, die im Anliegen Kontenklärung erläutert sind. Je nach Rentenart sind weitere Unterlagen zu beschaffen und bei der Rentenantragstellung vorzulegen.
1. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:
- Geburtsurkunde (es genügt auch die Vorlage des Personalausweises)
- Rentenversicherungsnummer/Rentenversicherungsträger
- Krankenversicherungsnummer, Krankenversicherung
- Krankenversicherungsverhältnis ab 1. Januar 1995 (Name der Krankenkassen und Dauer der Versicherungszeit)
- Bankverbindung (IBAN und BIC-Nummer)
- Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
- ärztliche Atteste
- ggf. Bescheinigung des Landesamtes für Soziales und Versorgung über die Anerkennung als Schwerbehinderter oder Schwerbeschädigten- bzw. Schwerkriegsbeschädigten- bzw. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid (z. B. einer Berufsgenossenschaft)
- Für Selbstständige, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen: Nachweis für die Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Angaben zu stationären Krankenhausbehandlungen der letzten Zeit (Name und Anschrift der Klinik, Zeitraum des Aufenthaltes, Behandlungsgrund)
- Angaben zu ambulanten ärztlichen Behandlungen der letzten Zeit (Name, Anschrift, Telefonnummer der behandelnden Ärzte, Zeitraum/Beginn der Behandlung, Behandlungsgrund)
- Angaben zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Kur, Umschulung – Kurort, Zeitraum, Kostenträger)
2. Altersrente für Versicherte, die als schwerbehinderte Menschen anerkannt bzw. die berufs- oder erwerbsunfähig sind
- Geburtsurkunde (es genügt auch die Vorlage des Personalausweises)
- Rentenversicherungsnummer/Rentenversicherungsträger
- Krankenversicherungsnummer, Krankenversicherung
- Krankenversicherungsverhältnis ab 1. Januar 1995 (Name der Krankenkassen und Dauer der Versicherungszeit)
- Bankverbindung (IBAN und BIC-Nummer)
- Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
- Bescheinigung des Landesamtes für Soziales und Versorgung über die Anerkennung als Schwerbehinderter oder Schwerbeschädigten- bzw. Schwerkriegsbeschädigten- bzw. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid (z. B. einer Berufsgenossenschaft)
3. Altersrente für langjährig Versicherte:
- Geburtsurkunde (es genügt auch die Vorlage des Personalausweises)
- Rentenversicherungsnummer/Rentenversicherungsträger
- Krankenversicherungsnummer, Krankenversicherung
- Krankenversicherungsverhältnis ab 1. Januar 1995 (Name der Krankenkassen und Dauer der Versicherungszeit)
- Bankverbindung (IBAN und BIC-Nummer)
- Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
4. Regelaltersrente:
- Geburtsurkunde (es genügt auch die Vorlage des Personalausweises)
- Rentenversicherungsnummer/Rentenversicherungsträger
- Krankenversicherungsnummer, Krankenversicherung
- Krankenversicherungsverhältnis ab 1. Januar 1995 (Name der Krankenkassen und Dauer der Versicherungszeit)
- Bankverbindung (IBAN und BIC-Nummer)
- Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
5. Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
- Geburtsurkunde (es genügt auch die Vorlage des Personalausweises)
- Rentenversicherungsnummer/Rentenversicherungsträger
- Krankenversicherungsnummer, Krankenversicherung
- Krankenversicherungsverhältnis ab 1. Januar 1995 (Name der Krankenkassen und Dauer der Versicherungszeit)
- Bankverbindung (IBAN und BIC-Nummer)
- Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (DRV)