Rentenantragstellung (Hinterbliebenenrente)
In Angelegenheiten der Rentenversicherung vereinbaren Sie bitte generell einen Termin mit der zuständigen Bearbeiterin.
Die Mitarbeiterin des Bereiches Bürgerberatung und Sozialversicherung der Stadtverwaltung Schwedt/Oder
- erteilt Auskunft auf dem Gebiet der Rentenversicherung,
- nimmt Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung entgegen,
- ist behilflich bei der Beschaffung fehlender Unterlagen,
- wirkt mit bei der Aufklärung von Sachverhalten auf Ersuchen der Rentenversicherungsträger,
- ist beim Ausfüllen der Anträge behilflich,
- nimmt Zeugenerklärungen und eidesstattliche Versicherungen entgegen,
- beglaubigt Beweismittel für die Rentenversicherungsträger,
- gibt Hilfe bei der Formulierung von Schreiben an die Rentenversicherungsträger,
- gibt Erläuterungen zu den Rentenbescheiden.
Folgende Fristen sind zu beachten:
- Hinterbliebenenrente: bis Ende des 12. Monats nach Rentenbeginn
- Widerspruchsfrist: ein Monat nach Zugang des Bescheides (beim Rentenversicherungsträger)
- Klagefrist: ein Monat nach Zugang des Widerspruchsbescheides (beim zuständigen Sozialgericht)
Die Bürger erhalten hier alle Rentenanträge, sofern sie nicht schon vom Rentenversicherungsträger zugeschickt wurden. Um Wartezeiten zu vermeiden bzw. zu verkürzen ist eine vorherige Terminabsprache empfehlenswert.
Gebühren – Entgelte
- keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch IV § 93
- Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch
- Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Die Bürger erhalten in der Bürgerberatung alle Rentenanträge, sofern sie nicht schon vom Rentenversicherungsträger zugeschickt wurden.
Wenn das Versicherungskonto der/des Verstorbenen noch nicht geklärt ist, bringen Sie bitte einen aktuellen Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit und (falls vorhanden) eine Lückenaufstellung der Fehlzeiten und die Unterlagen, die im Anliegen Kontenklärung angegeben sind. Sollten Sie keinen aktuellen Versicherungsverlauf besitzen, sind wir bei der Beschaffung gern behilflich; hierfür benötigen wir die Rentenversicherungsnummer der/des Verstorbenen. Alternativ können Sie sich auch beim Rentenversicherungsträger telefonisch (DRV Bund Servicetelefon 0800 1000 4800) einen aktuellen Verlauf anfordern.
Je nach Rentenart sind weitere Unterlagen zu beschaffen und bei der Rentenantragstellung vorzulegen. Bei Erziehungsrenten beachten Sie bitte, dass diese Rente aus der Versicherung der/des Hinterbliebenen geleistet wird und hier das Versicherungskonto der/des Hinterbliebenen geklärt sein muss.
- Sterbeurkunde der/des Verstorbenen mit Vermerk über die Eheschließung
- Unterlagen über Zeiten der Berufsausbildung des/der Verstorbenen (SV-Ausweis, Lehrvertrag, Ausbildung-, Gesellenprüfungszeugnis)
- Heiratsurkunde
- Krankenkasse der/des Verstorbenen
- Krankenkasse der/des Hinterbliebenen
- Krankenversicherungsverhältnis der/des Verstorbenen ab 1. Januar 1995
- Krankenversicherungsverhältnis der/des Hinterbliebenen ab 1. Januar 1995
- Rentenversicherungsnummer und Rentenversicherungsträger der/des Verstorbenen
- Rentenversicherungsnummer und Rentenversicherungsträger der/des Hinterbliebenen
- Geburtsurkunde der/des Hinterbliebenen und ggf. der bevollmächtigten Person (Es genügt auch die Vorlage des Personalausweises.)
- Bankverbindung (IBAN und BIC-Nummer) der/des Hinterbliebenen (siehe Kontoauszüge)
- Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke der/des Hinterbliebenen
- Krankenversicherungsnummer der/des Hinterbliebenen
- Vollmacht der/des Hinterbliebenen, falls der Antrag auf Hinterbliebenenrente nicht persönlich gestellt wird,
- Einkommensnachweise der/des Hinterbliebenen für die Zeit ab Beginn der Rente wegen Todes und für das Kalenderjahr vor dem Beginn der Rente wegen Todes, wie z. B.
- Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers
- Bescheide der Agentur für Arbeit,
- Bescheide des Amtes für Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Bescheide der Krankenkasse,
- Rentenbescheid der/des Verstorbenen und der/des Hinterbliebenen
- Rentenanpassungsmitteilungen
- falls der/die Hinterbliebene das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:
- Geburtsurkunden für die zu erziehenden Kinder,
- Nachweis über die Sorge für ein behindertes Kind,
- Nachweis über die eigene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
- bei Volljährigkeit der Waisen sind außerdem vorzulegen:
- Bescheinigung der Schule bzw. Studieneinrichtung über Beginn und
voraussichtliches Ende des Schulbesuchs, - Ausbildungsvertrag und Bestätigung der Ausbildungsstätte,
- Bescheinigung des zuständiges Trägers über die Leistung eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres,
- Dienstzeitbescheinigung bei gesetzlichem Wehrdienst, Zivildienst oder einen gleichgestellten Dienst
- Bescheinigung der Schule bzw. Studieneinrichtung über Beginn und