Hund an- bzw. abmelden
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie unverzüglich nach Anschaffung bzw. nach Zuzug verpflichtet, diesen in der Stadtverwaltung steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat (Hundehalter bzw. Hundehalterin).
Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim übernommen wurden, erhalten für den Zeitraum von 12 Monaten eine Steuerbefreiung.
Gleichzeitig mit der Anmeldung des Hundes für die Hundesteuer erfolgt die Anzeige bei der Ordnungsbehörde. Die Anzeige kostet in der Regel 15 Euro.
Die Abteilung Steuern ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Zahlungstermine
- 15. Februar, 15. August bzw. 1. Juli Hinweis zu den Zahlungsterminen
Steuern und Gebühren
- entsprechend Hundesteuersatzung und Verwaltungsgebührensatzung, Punkt 12.2.
- für die Anzeige des Hundes: 15 bis 300 Euro
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
- Hundesteuersatzung
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV)
- Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK)
Anträge – Formulare – Unterlagen
Anmeldung:
- Formular: Hundesteuer-Anmeldung
- Formular: SEPA-Basislastschriftmandat
Abmeldung:
- Formular: Hundesteuer-Abmeldung
- Hundesteuermarke
- Bescheinigung vom Tierarzt (nur bei Tod des Hundes)
Befreiung von der Hundesteuer:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "B", "Bl", "aG","Gl" oder "H"
- ggf. Bescheinigung vom Tierheim Schwedt/Oder
Antrag auf Ermäßigung:
- Nachweis zu den in § 4 der Hundesteuersatzung genannten Lebensumständen