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Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Heinersdorfer Damm“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 3. Dezember 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel am Heinersdorfer Damm“ in Schwedt/Oder gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kastanienallee der Stadt Schwedt/Oder am Heinersdorfer Damm. Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,85 ha. Ziel des Bebauungsplanes ist die verbindliche planungsrechtliche Sicherung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Heinersdorfer Damm“ der Stadt Schwedt (Stand: September 2024) wird mit der Begründung, der Stellungnahme zum Beeinträchtigungsverbot gemäß Ziel Z 2.7 Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 6. Januar 2025 bis einschließlich 7. Februar 2025 im Internet über das zentrale Beteiligungsportal

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/c1a28e45-9dd7-4a14-a1f3-3ecd432d4410
sowie unter Downloads hier veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o. g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten

  • Montag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
     

zur Verfügung gestellt.

Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332 446-561 oder jeweils zu den Sprechzeiten:

  • Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
     

im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Zimmer 110 (Alte Fabrik) erteilt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dazu bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über das Portal DiPlanBeteiligung ab. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich vor Ort unter der o. g. Adresse oder postalisch (Postanschrift: Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 in 16303 Schwedt/Oder) abgegeben werden.

Karte mit roter Markierung
Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Einzelhandel am Heinersdorfer Damm“

Downloads

Planzeichnung (PDF, nicht barrierefrei)

Textfestsetzungen (PDF, nicht barrierefrei)

Artenschutzbeitrag (PDF, nicht barrierefrei)

Schallimmissionsprognose Gewerbelärm (PDF, nicht barrierefrei)

Geotechnischer Bericht (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme zum Beeinträchtigungsverbot (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme der Naturschutzverbände (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme des Landesamtes für Berbau, Geologie und Rohstoffe (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungsnahme des Landesamtes für Umwelt (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungsnahme des Landkreises Uckermark (PDF, nicht barrierefrei)

Bekanntmachung im Amtsblatt 12/2024 (PDF, nicht barrierefrei)

Datenschutzhinweise (PDF, nicht barrierefrei)