Fachbereich 2: Finanzverwaltung
Fachbereichsleiter: Herr Riccardo Tonk
Rathaus, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder
Raum 2.76, Telefon 03332 446-251, Telefax 03332 446-252
E-Mail: finanzen.stadt@schwedt.de
Lohnsteuerkarte
Die Papierlohnsteuerkarte wurde im September 2009 für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren, nach derzeitigen ...
Zahlungstermine für Steuern, Gebühren und die Umlage nach Abgaberecht
Im „Amtsblatt für die Stadt Schwedt/Oder und für die Gemeinde Pinnow“ wird an die Fälligkeit von Abgaben erinnert. Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung &n...
Vergnügungssteuer, Spielgeräteanmeldung
Vergnügungssteuer wird für das Aufstellen von Spielgeräten in Spielhallen, Gaststätten, Spielklubs, Spielkasinos und ähnlicher Einrichtungen erhoben.
Gemäß der Anmeldung bzw. nach Änderungsmeldung wird die Steuer mittels Bescheid erho...
Hund an- bzw. abmelden
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie unverzüglich nach Anschaffung bzw. nach Zuzug verpflichtet, diesen in der Stadtverwaltung steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen ...
Grundsteuer
Die Steuerpflicht und der Steuerpflichtige werden vom zuständigen Finanzamt festgestellt. Daher ist jeder Eigentümerwechsel von Grundstücken, Garagen oder Gartenlauben dem
Finanzamt Angermünde Abt. BewertungJahnstra&szl...
Gewerbesteuer
Zahlungstermine
15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November Hinweis zu den Zahlungsterminen
Rechtsgrundlagen
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Gesetz zur Übertragung der Verwaltung der Realsteuern auf die Gemeinden (RealStÜG)
Hau...