Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Zensus 2022 (Archiv)

Foto: Tablett, Papier und Tasse Kaffee auf einem Wohnzimmertisch
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022

In Deutschland gibt es dieses Jahr wieder eine Bevölkerungs- und Wohnungszählung – einen Zensus. Die bundesweiten Befragungen zum Zensus starten im Mai 2022 und dauern etwa zwölf Wochen.

Der Zensus gliedert sich in zwei Teilbereiche: eine Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Bevölkerungszählung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Dadurch müssen nicht alle Menschen befragt werden, wie es bei einer klassischen Volkszählung der Fall wäre. Die Daten aus den Melderegistern werden durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt.

Per Zufallsverfahren werden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen befragt werden. Das sind etwa 10,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

Außerdem werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gezählt.

Die Gebäude- und Wohnungszählung richtet sich an alle 23 Millionen Wohnungs- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.

Teilnehmende an der Befragung der Haushalte und Wohnheime erhalten eine schriftliche Terminankündigung von einer Interviewerin oder einem Interviewer. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Wohnungszählung vom zuständigen Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert.

Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Wer nicht rechtzeitig antwortet, wird freundlich erinnert. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskunft verweigern, obwohl sie für den Zensus ausgewählt wurden, erhalten ein Mahnschreiben und später ein Zwangsgeld.

Ausführliche Informationen zum Zensus 2022 gibt es unter www.zensus2022.de.

Quelle: Das Wichtigste zum Zensus 2022 im Überblick

Werden Sie Interviewer/-in beim Zensus 2022

Interessenten können sich als Interviewer bzw. Interviewerin in bei der Erhebungsstelle bewerben.

Alle Bewerber und Bewerberinnen werden nach festgelegten Auswahlkriterien geprüft und mit den geltenden gesetzlichen Regelungen für den Zensus vertraut gemacht. Nach vorheriger Terminankündigung werden ab dem Zensus-Stichtag (15. Mai 2022) kurze persönliche Interviews durchgeführt. Es handelt sich hierbei um ein Ehrenamt.

Genauere Informationen zur Arbeit, Qualifikation und Aufwandsentschädigung der Interviewer bzw. Interviewerinnen sowie zum Zensus erhalten Sie unter www.uckermark.de oder im direkten Kontakt mit der Erhebungsstelle Landkreis Uckermark unter der Telefonnummer 03984 7182514.