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Wohin mit Gartenabfällen? (Archiv)

Foto: illigal entsorgte Gartenabfälle am Wegesrand
Gartenabfälle gehören auf den eigenen Komposthaufen oder auf den Wertstoffhof.

Im Frühjahr erwacht das Leben in der Natur und es beginnt wieder die Arbeit im Garten. Mit viel Fleiß wird das eigene Grundstück auf Vordermann gebracht, wobei viele Abfälle entstehen. Bei der Entsorgung missachtet mancher leider die Regeln des guten Anstandes und wirft seinen Gartenabfall kurzerhand auf die öffentliche Grünfläche hinter dem Gartenzaun oder entledigt sich dieser im nächstgelegenen Wald. Immer wieder erhält der Stadtordnungsdienst Hinweise, dass Abfälle rücksichtslos entsorgt werden, dabei ist eine ordnungsgemäße Entsorgung so einfach und größtenteils sogar kostenlos.

Sind die Abfälle erstmal aufgeladen, können diese auch gleich zum Wertstoffhof gebracht werden. Dieser befindet sich in der Kuhheide 15 in Schwedt/Oder (ALBA Uckermark GmbH). Der Hof ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Sommerzeit (1. April bis 31. Oktober)
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
Samstag von 8 bis 12 Uhr

Winterzeit (1. November bis 31. März)
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
Samstag von 8 bis 12 Uhr

Neben Gartenabfällen können dort auch Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Sperrmüll entsorgt werden.

In diesem Zusammenhang sei auch auf die Stadtordnung (§ 3 Abs. 1) hingewiesen: Jede Verunreinigung der Straßen und öffentlichen Anlagen ist untersagt. Die Entsorgung der Gartenabfälle auf den öffentlichen Grünflächen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 19 Abs. 1 Nr. 1).

Downloads

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Schwedt/Oder (Stadtordnung) (PDF, nicht barrierefrei)