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Wie fülle ich die Grundsteuer-Wert-Erklärung aus? (Archiv)

Bundesweit bewerten die Finanzämter seit 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter die circa 1,8 Millionen Grundstücke zwischen Elbe und Oder.

Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb bis zum 31. Januar 2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Vor Beginn bereitlegen:

  • das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
  • Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
  • Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).

Wo finde ich Hilfe?

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit.

Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ www.elster.de/eportal hilft die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.

Über das Informationsportal Grundstücksdaten informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.

Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer 0331 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.

Die Steuerverwaltung bietet außerdem einen virtuellen Assistenten unter www.steuerchatbot.de an.

Elektronisch oder in Papierform?

Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.

Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.

Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.

Hintergrund:

Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie für Kommunen und steuerberatende Berufe. Und es findet sich hier auch die Klickanleitung, die Schritt für Schritt die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung vorstellt.