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Umtauschpflicht von Führerscheinen

Foto: Tablet mit der Online-Seite zur Terminbuchung
Für den Führer­schein-Umtausch können online Termine bei der Kreis­verwaltung gebucht werden.
Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr regelt im § 24a in Verbindung mit der Anlage 8e den Pflichtumtausch von Führerscheinen.

Das Ordnungsamt des Landkreises Uckermark weist darauf hin, dass Führerscheine, die in den Jahren zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen waren. Führerscheine die zwischen 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, sind bis spätestens 19. Januar 2027 umzutauschen.

Allerdings gilt das nicht für Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Wer dieser Personengruppe angehört, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Insbesondere aufgrund des derzeit enorm hohen Arbeitsaufkommens, werden alle Fahrerlaubnisinhaber die vor dem Jahr 1953 geboren wurden und ihren Führerschein bereits jetzt umtauschen möchten, gebeten, dies zwischen Mai und September eines Jahres zu beantragen. In diesen Monaten ist die Anzahl der Pflichtumtausche erfahrungsgemäß weniger präsent.

Alle Informationen zum Thema „Zulassung & Fahrerlaubnis“ sind im Internet unter www.uckermark.de/Ordnung-Verkehr-Sicherheit/Zulassung-Fahrerlaubnis nachzulesen.

Kontakt

Kreisverwaltung Uckermark, Fahrerlaubnisbehörde
Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau
Telefon: 03984 70-3737
Telefax: 03984 70-3599
E-Mail: fahrerlaubnis@uckermark.de