Radweg-Eröffnung zwischen Kummerow und Neue Mühle (Archiv)
Am 18. September 2024 wurde der etwa 5,5 Kilometer lange Rad- und Wirtschaftsweg zwischen Kummerow und Neue Mühle (Blumenhagen) als Teilabschnitt des Uckermärkischen Radrundweges offiziell eröffnet. Der Landwirtschaftsminister des Landes Brandenburg, Herr Minister Axel Vogel nutzte den öffentlichen Termin, um über den Stand des Bodenordnungsverfahren „Unteres Welsebruch“ zu informieren.
Im Rahmen des Bodenordnungsverfahren wurde der Ausbau des Rad- und Wirtschaftsweges zur Verbesserung des Radwegenetzes unterstützt. Das Welsebruch und die angrenzenden Müllerberge werden nunmehr durch sanften Fahrradtourismus erlebbar.
Das Verfahren „Unteres Welsebruch“ wurde am 19. Januar 2012 eingeleitet und umfasst eine Gesamtfläche von etwa 2.300 Hektar. Es erstreckt sich von der „Neue Mühle Blumenhagen“ bis nach Passow. An dem Verfahren nehmen rund 330 Teilnehmende teil, die zusammen die Teilnehmergemeinschaft bilden. Neben der Verbesserung der Infrastruktur werden durch die Flurneuordnung umfangreiche Flächen für Maßnahmen zum Gewässerschutz nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bereitgestellt.
Renaturierung – Ein neuer Gewässerverlauf der Welse
Die Welse ist ein linker Nebenfluss der Oder im nördlichen Landkreis Barnim und im Landkreis Uckermark. Sie mündet bei Schwedt/Oder in die Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße.
Das vorrangige Ziel der durch das Landesamt für Umwelt geplanten Maßnahmen an der Welse ist neben der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, die Gestaltung eines Entwicklungskorridors als Kernaufgabe der Wasserrahmenrichtlinie. Der Entwicklungskorridor soll nach derzeitigen Planungen rund 138 ha umfassen. Durch gezielte Maßnahmen wie die aktive Verlegung des Gewässerverlaufs, den Anschluss von Altwassern, die Anlage von bepflanzten Randstreifen und Entwicklungsflächen, Böschungsabflachungen u.ä. soll die Anlage des Entwicklungskorridors erfolgen, um einen guten ökologischen Zustand des Gewässers und unmittelbar angrenzender Flächen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Im Speziellen heißt dies, dass das Gewässer nach Abschluss der Maßnahmen wieder annähernd an den natürlichen Lauf mäandern wird. Dies wird nicht nur optisch am Ende der Maßnahmen sichtbar sein, sondern sich auch anhand von Zahlen messen lassen. So umfasst der jetzige Lauf der Welse eine Fläche von ca. 23,5 ha. Nach der Umverlegung des Gewässers in einen mäandernden Gewässerlauf wird die Fläche ca. 27 ha betragen.
Des Weiteren wird ein Einbau von Totholz als Strömungslenker erfolgen sowie eine Betrachtung der vorhandenen Wehre erfolgen. Diese blockieren teilweise derzeit in ihrer jetzigen Form die ökologische Durchgängigkeit. Ist diese wieder hergestellt, kommen als Zielfischarten in der Welse u.a. Aal, Lachs und Flussneunauge in Betracht.
Die Flurneuordnung spielt dabei eine entscheidende Rolle, da z.B. durch die Verlegung des Gewässers in das Eigentum der Teilnehmer eingegriffen wird und so eine Abfindung an anderer Stelle zugesichert werden kann. In einem moderierten Prozess werden die Nutzungs- und Lagewünsche aller Eigentümerinnen und Eigentümer erfasst und in eine neue Grundstücksstruktur überführt.
Weitere Informationen:
Oberste Flurneuordnungsbehörde: www.mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/laendliche-entwicklung/flurbereinigung
Obere Flurneuordnungsbehörde: www.lelf.brandenburg.de/lelf/de/flurneuordnung
Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung: www.vlf-brandenburg.de