Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Öffentliche Diskussion über den Lärmaktionsplan (Archiv)

Am Montag, dem 25. März 2024, von 17 bis 19 Uhr wird der Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich vorgestellt. Dazu möchte die Stadtverwaltung Schwedt/Oder mit interessierten und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Die Vorstellung und Diskussion zum Lärmaktionsplan erfolgt im Saal des Vereinshauses „Kosmonaut“, Berliner Straße 52a.

Kreuzung Lindenallee, Bahnhofstraße
Der Verkehr in der Stadt kann zur Lärmbelästigung führen.
Die Lärmaktionsplanung dient im Wesentlichen der Gesundheitsvorsorge und hat gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Vermeidung oder zumindest die Minderung von Lärmproblemen zum Ziel. Die Stadt Schwedt/Oder ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeuge pro Jahr) verpflichtet.

Alle fünf Jahre ist der gültige Lärmaktionsplan zu aktualisieren. Die Stadt beabsichtigt in diesem Jahr ihre bestehende Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2018 fortzuschreiben. Dieser ist unter Downloads einsehbar.

Auf Grundlage der EU-Richtlinie wurden im Jahr 2022 dazu strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen durch das Brandenburgische Landesamt für Umwelt erarbeitet. Gemäß der strategischen Lärmkartierung des Brandenburgischen Landesamtes für Umwelt umfasst das zu betrachtende Pflichtnetz in der Stadt folgende Straßen:

  • B2 / B166 Passower Chaussee
  • B166 Straßenzug Werner-Seelenbinder-Straße – Lindenallee zwischen B2 (Breite Allee) und Bahnhofsstraße
  • B166 Berliner Straße zwischen Lindenallee und Brückenstraße
  • Berliner Allee zwischen Karl-Teichmann-Straße und Schwedter Allee
  • B2 westlich des Knotenpunkts B2/L284
     

Karte mit Markierungen
Die kartierungspflichtigen Straßen sind rot gekennzeichnet, die weiteren kartierten Straßen gelb.

Im Zuge der aktuellen Fortschreibung werden die in der bestehenden Lärmaktionsplanung von 2018 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung auf ihre Umsetzung, Validität und Sinnhaftigkeit vor dem Hintergrund der neuen Lärmkartierung überprüft. Es werden Betroffenheitsschwerpunkte ermittelt, entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet und anschließend bewertet. Für die sich daraus ergebenden Maßnahmenvorschläge werden Schätzkosten ermittelt und eine Priorisierung durchgeführt.

Downloads

Lärmaktionsplan der Stadt Schwedt/Oder 2018 (PDF, nicht barrierefrei)

Weitere Artikel