Maskenpflicht im Klinikum
„In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Fälle von Atemwegsinfektionen festgestellt, was eine erhöhte Infektionsgefahr sowohl für Patienten als auch für unser Personal darstellt. Als Schwerpunktkrankenhaus der Region tragen wir eine besondere Verantwortung. Um die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten bestmöglich zu gewährleisten, wurde in Abstimmung mit unserem Hygieneteam diese präventive Maßnahme beschlossen“, sagt Torsten Jörres, Geschäftsführer des Schwedter Klinikums.
Neben dem Tragen eines Mund-Nasenschutzes bitten wir alle Besucher von stationären Patienten, die bestehenden Besuchszeiten von 14 bis 18 Uhr einzuhalten. Die Besucher sollten selber nicht unter Erkältungssymptomen leiden. Kinder unter 12 Jahren ist der Besuch nicht gestattet. Beim Betreten und Verlassen des Patientenzimmers sollten Besucher zudem ihre Hände desinfizieren.
Die Maskenpflicht betrifft ausschließlich den stationären Bereich. Die Arztpraxen des MVZ sind nach wie vor ohne Tragen eines Mund-Nasenschutzes erreichbar. Es wird jedoch ebenfalls das Tragen eines einfachen Mund-Nasenschutzes empfohlen.
An der Rezeption des Klinikums sind Masken kostenfrei für Patienten und Besucher erhältlich.
Die Klinikleitung bittet alle Besucher und Patienten um Verständnis für diese Maßnahmen und betont, dass das Personal angewiesen ist, diese Maßnahmen umzusetzen. Diskussionen über Ausnahmen, Sinn und Zweck werden nicht zugelassen und führen zur Wahrnehmung des Hausrechtes.