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Lagebericht vom 7. Mai 2020 (Archiv)

Foto: Klettergerüst mit einem Kind
Ab Samstag sollen die Spielplätze wieder zugänglich sein.

Das Land Brandenburg plant weitere Lockerungen bei den bestehenden Corona-Regelungen. Eine entsprechende Verordnung soll am 9. Mai 2020 in Kraft treten. Diese sieht vor, Spielplätze ab Samstag, dem 9. Mai, wieder zu öffnen. Die Stadtverwaltung Schwedt/Oder bereitet die Freigabe der öffentlichen Spielplätze für Samstag vor.

Ab Montag, dem 11. Mai, werden wieder alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Rathaus bearbeitet, nicht nur die dringendsten wie bisher. Um Ansammlungen zu vermeiden, ist der Zutritt zum Rathaus auch weiterhin nur mit Termin möglich. Es wird darum gebeten, Unterlagen und Anliegen weiterhin schriftlich oder per E-Mail einzureichen, soweit das möglich ist.

Ab Montag, dem 11. Mai, wird durch den Stadtordnungsdienst wieder mit der Überwachung des fließenden Verkehrs begonnen. Der Bedarf ist insbesondere aus Gründen der Schulwegsicherung gegeben, weil die Schulen sukzessive ihren Betrieb wieder hochfahren.

Foto: zwei Hände mit Eheringen über einem Rosenstrauß
Künftig darf sich das Brautpaar wieder mit Gästen trauen lassen.
Lockerungen gibt es ab sofort für die Durchführung von Eheschließungen in Schwedt. Basis ist eine Weisung des zuständigen Ministeriums vom 5. Mai 2020. Künftig darf in Schwedt das Brautpaar wieder über die Teilnehmer an der Eheschließung (Gäste) entscheiden. Bisher waren wegen der Corona-Eindämmungsverordnung keine Gäste bei der Trauung zugelassen. Eine Maskenpflicht für die Gäste besteht nicht. Folgende Platzkapazitäten bestehen in den Schwedter Trauräumen unter Beachtung des Abstandsgebotes zuzüglich zum Brautpaar: Rathaus: 10 Gäste, Schloss Criewen: 24 Gäste, Berlischky-Pavillon: 40 Gäste. Für die genannten Räume wurden Bestuhlungspläne erarbeitet, die zwingend eingehalten werden müssen.

8. Mai 2020

In Brandenburg werden die Corona-Beschränkungen weiter schrittweise gelockert. Die Landesregierung hat dafür heute die neue Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. So sind ab Samstag (09.05.) Spielplätze wieder offen und mehrere Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten können sich treffen. Körpernahe Dienstleistungen wie Fußpflege und in Kosmetikstudios können unter strengen Hygieneauflagen angeboten werden. Ab Freitag (15.05.) können Gaststätten unter Auflagen öffnen. Hotels dürfen ab dem 25. Mai wieder Gäste beherbergen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bleiben bis zum 31. August verboten. Zugleich wurde die Quarantäneverordnung zur Ein-und Ausreise bis zum 5. Juni verlängert.

Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg

Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen in Brandenburg

Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung