Lagebericht vom 31. März 2020 (Archiv)
Verordnungstext im Landesrechtsportal
Auch für die Notbetreuung wird zunächst der Beitrag für April ausgesetzt.Die Stadt Schwedt/Oder wird in ihren kommunalen Kindertagesstätten die Zahlungspflicht für die Elternbeiträge im Monat April auch für die Kinder in der Notbetreuung zunächst aussetzen. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht notwendig. Bei Vorliegen eines SEPA-Mandats (Lastschriftverfahren) wird der Beitrag von der Stadt nicht eingezogen.
Die Kontrollen des Stadtordnungsdienstes zur Einhaltung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus finden täglich statt. Von 9 bis 18 Uhr sind dazu drei Streifen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen unterwegs. Seit heute wird auch der Wochenmarkt auf dem Platz der Befreiung (jeweils am Dienstag, Mittwoch und Freitag) in die Kontrollen mit einbezogen, um die Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes zu überprüfen. Bisher konnte festgestellt werden, dass sich die Schwedterinnen und Schwedter vorbildlich verhalten. Die restriktiven Bestimmungen der Rechtsverordnung werden weitestgehend beachtet.