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Lagebericht vom 31. März 2020 (Archiv)

Foto: Familie im Gegenlicht
Auch für die Notbetreuung wird zunächst der Beitrag für April ausgesetzt.

Im Land Brandenburg werden die am 23. März in Kraft getretenen umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum Ablauf des 19. April verlängert. Sie galten bisher bis einschließlich 5. April. Das beschloss heute das Kabinett in einer Telefonschaltkonferenz. Zugleich wurden einige Punkte der „SARS-CoV-2-Eindämmungsordnung" präzisiert. Das Kabinett bestätigte einen neuen Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der Festlegungen. Er sieht Strafen für wiederholte Verstöße gegen die Regeln von bis zu 25.000 Euro vor. Zugestimmt hat die Landesregierung der Verordnung mit dem Bund zu Überbrückungshilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige.

Verordnungstext im Landesrechtsportal

Auch für die Notbetreuung wird zunächst der Beitrag für April ausgesetzt.Die Stadt Schwedt/Oder wird in ihren kommunalen Kindertagesstätten die Zahlungspflicht für die Elternbeiträge im Monat April auch für die Kinder in der Notbetreuung zunächst aussetzen. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht notwendig. Bei Vorliegen eines SEPA-Mandats (Lastschriftverfahren) wird der Beitrag von der Stadt nicht eingezogen.

Die Kontrollen des Stadtordnungsdienstes zur Einhaltung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus finden täglich statt. Von 9 bis 18 Uhr sind dazu drei Streifen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen unterwegs. Seit heute wird auch der Wochenmarkt auf dem Platz der Befreiung (jeweils am Dienstag, Mittwoch und Freitag) in die Kontrollen mit einbezogen, um die Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes zu überprüfen. Bisher konnte festgestellt werden, dass sich die Schwedterinnen und Schwedter vorbildlich verhalten. Die restriktiven Bestimmungen der Rechtsverordnung werden weitestgehend beachtet.