Lagebericht vom 27. April 2020 (Archiv)
Die aktuell für die Stadt Schwedt/Oder nachgewiesene Zahl der Corona-Fälle liegt weiterhin im einstelligen Bereich. Am zurückliegenden Wochenende wurden durch den Stadtordnungsdienst keine Vorkommnisse und Verstöße gegen die Corona-Eindämmungsverordnung festgestellt. Eine übersichtliche und schnelle Hilfestellung dazu, was im Land Brandenburg noch erlaubt ist und was nicht, findet man z. B. unter den nachfolgenden Links:
Fragen und Antworten zum Thema „Öffentliches Leben“
Fragen und Antworten zum Thema „Privatleben“
Doch nicht nur Corona beschäftigt den Stadtordnungsdienst. In letzter Zeit häufen sich die Hinweise aus der Schwedter Bevölkerung über zugeparkte Feuerwehrzufahrten und die Nichtbeachtung der Regelungen für Kurzzeitparkplätze. Deshalb beginnt ab dieser Woche wieder die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Schwedt. Diese ist vor sechs Wochen auf ein Minimum zurückgefahren worden, weil der Arbeitsschwerpunkt ganz eindeutig auf der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise lag.
Mit der Wiedereröffnung der Bibliothek und der Städtischen Museen kehrt ein kleines Stück Normalität in den kommunalen Alltag zurück, auch wenn in diesen Einrichtungen besondere Hygiene- und Schutzvorschriften einzuhalten sind. Auf das Tragen von Mund- und Nasenschutz wird hingewiesen. Mit Blick auf die beschränkten Nutzer- und Besucherzahlen wird dringend darum gebeten, den Besuch vorher telefonisch anzumelden.
Auch die Kinderzahlen in der Notfallbetreuung steigen weiter an. Aktuell befinden sich 123 Kinder in den kommunalen Kitas. Die Stadt hat zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgelegt, dass ab dem 4. Mai 2020 das Betreten der Einrichtungen durch Eltern und Dritte nur noch mit Mund- und Nasenschutz zulässig ist. Damit schließt sich die Stadt der Regelung zur Maskenpflicht in Brandenburg im ÖPNV und im Einzelhandel an.
Die Stadt hatte für den Monat April den Elternbeitrag für die Kinder in Notfallbetreuung ausgesetzt, um besonders jene Eltern zu unterstützen, die am schweren Beginn der Corona-Krise in den systemrelevanten Bereichen tätig waren. Ab dem Monat Mai besteht wieder eine Zahlungsverpflichtung, wenn sich das Kind in der Notfallbetreuung befindet und keine Beitragsbefreiung besteht. Um jedoch auf die aktuelle Entwicklung reagieren zu können und den Elternbeitrag tatsächlich nur von jenen zu erheben, die die Notfallbetreuung auch in Anspruch nehmen, wird die Fälligkeit nach hinten verschoben (auf den 29. Mai 2020).
Die Gebühr für die Nutzung der städtischen Musik- und Kunstschule wird für den Monat Mai 2020 weiterhin ausgesetzt, da die Einrichtung nach wie vor geschlossen ist.