Informationen der Arbeitsagentur (Archiv)
10.06.2020 – Kinderbonus ohne Antrag
Die Familienkassen zahlen mit dem Kindergeld einen Bonus von 300 Euro aus. Damit sollen Familien unterstützt werden, da sie während der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Das hat die Bundesregierung beschlossen.
Den Kinderbonus soll es für jedes Kind geben, für das auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Ein Antrag ist nicht nötig. Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets, das der Koalitionsausschuss jüngst beschlossen hat. Wann Familien mit der finanziellen Hilfe rechnen können, hängt vom weiteren Verfahren der Gesetzgebung ab.
Familien müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Sie werden sobald wie möglich von ihrer Familienkasse über die Auszahlung informiert. Der Kinderbonus wird nicht mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) verrechnet.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Familienkasse.
03.04.2020 – Freie Stellen in der Krise
Während die Corona-Krise viele Unternehmen in große Schwierigkeiten bringt, suchen andere Betriebe dringend Arbeitskräfte und melden freie Stellen. Die Agentur für Arbeit Eberswalde möchte gemeinsam mit anderen Brandenburger Arbeitsagenturen mit der Aktion „jobsNOW – mit Jobs raus aus der Krise“ Arbeitgeber und Arbeitsuchende kurzfristig zusammenbringen.
Unter dem neuen Suchbegriff „jobsNOW“ sind freie Stellen für den Agenturbezirk Eberswalde und das Land Brandenburg in der Jobbörse der Bundesagentur unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de schnell zu finden.
Außerdem bietet die Arbeitsagentur Jobsuchenden die Sonderrufnummern 03334 37 1001 (Uckermark) und 03334 37 2002 (Barnim) an, um sich über freie Stellen zu informieren.
Arbeitgeber können für die Meldung ihrer freien Arbeitsplätze die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 nutzen.
Beide Hotlines sind montags bis freitags 8 bis 18 Uhr erreichbar. Außerdem können Arbeitgeber und Arbeitsuchende über die E-Mail-Adresse Eberswalde.JOBSNOW@arbeitsagentur.de Kontakt zur Arbeitsagentur aufnehmen.
Die Aktion jobsNOW richtet sich auch an Kurzarbeiter. Seit dem 1. April bis zum 31. Oktober 2020 ist eine Sonderregelung in Kraft, die die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit deutlich verbessert. Das Nebeneinkommen bleibt so lange anrechnungsfrei bis mit Kurzarbeitergeld und Nebeneinkommen der ursprüngliche Verdienst erreicht ist.
01.04.2020 – Notfall-Kinderzuschlag
Neben dem Kindergeld können Familien mit kleinem Einkommen bei ihrer Familienkasse auch einen Kinderzuschlag beantragen. Der „Notfall-KiZ“ ändert den Zugang zum Kinderzuschlag. Familien mit geringem Einkommen können dadurch einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der Antrag für April muss nicht am 1. April gestellt werden! Beantragen Sie Kinderzuschlag im Laufe des Aprils, erhalten Sie das Geld auch für den ganzen Monat April.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf den Notfall-KiZ online: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz
Alternativ können Sie den Papier-Antrag ausfüllen und an Ihre Familienkasse schicken.
31.03.2020 – Kurzarbeitergeld
In diesem Monat hat der Gesetzgeber Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Die Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.
Aufgrund der Corona-Pandemie bleiben die Jobcenter geschlossen. Nutzen Sie das Telefon bzw. den Onlineservice.
- Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 (Montag bis Freitag 8–18 Uhr)
- Sonder-Rufnummer für die Uckermark 03334 371001 (Montag bis Freitag 8–18 Uhr)
- Online unter www.arbeitsagentur.de/eservices
17.03.2020
Die Agentur für Arbeit Eberswalde und das Jobcenter Barnim informieren:
- Telefon- und Online-Zugänge werden intensiviert und ausgebaut.
- Persönliche Kontakte werden reduziert.
- Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat oberste Priorität.
- Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Diese Termine müssen nicht abgesagt werden.
Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagentur Eberswalde und das Jobcenter Barnim auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Um die Zahlung vor allem von Arbeitslosengeld I und II, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie von Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen, gibt es folgende wichtige Veränderungen:
- Eine Arbeitslosmeldung kann ab sofort auch telefonisch erfolgen.
- Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten des Jobcenters Barnim eingeworfen werden.
- Weiterbewilligungsanträge für das Arbeitslosengeld II sollten frühzeitig gestellt werden, um finanzielle Notlagen zu vermeiden. So können bereits jetzt die Weiterbewilligungen von Arbeitslosengeld II ab Mai 2020 eingereicht werden.
- Eine Antragstellung ist generell formlos per E-Mail, auf dem Postweg oder auch online möglich:
- Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices
- Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter www.jobcenter.digital und www.jobcenter-barnim.de
Termine nur im Notfall
Wenn Termine entfallen oder ein persönlicher Kontakt nicht erforderlich ist, entstehen für die Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Die Versorgung aller Menschen, die auf Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, ist sichergestellt.
Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in der Arbeitsagentur und im Jobcenter Barnim bleibt für Notfälle bestehen. Kundinnen und Kunden werden gebeten, wirklich nur im Notfall persönlich vorzusprechen.
Alle bereits vereinbarten persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Diese Termine müssen nicht abgesagt werden.
Kontaktdaten
Die telefonischen Kapazitäten werden derzeit insgesamt technisch verstärkt. Die Kundinnen und Kunden werden um Verständnis gebeten, dass das einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Die Agentur für Arbeit Eberswalde ist ab Mittwoch, dem 18. März, zusätzlich zu den bestehenden Hotlines
- für Arbeitnehmer 0800 4 5555 00 und
- für Arbeitgeber 0800 4 5555 20
- über folgende Service-Telefonnummern erreichbar: Barnim 03334 372002 und Uckermark 03334 371001.
Außerdem können Kundinnen und Kunden ebenfalls ab dem 18. März Anfragen per E-Mail stellen: Eberswalde.Anfragen@arbeitsagentur.de
Kundinnen und Kunden des Jobcenter Barnim nutzen vorrangig die ihnen bekannten Kontaktdaten der Arbeitsvermittler/innen und der Ansprechpartner/innen im Leistungsbereich.