Hinweise zum Kurzarbeitergeld (Archiv)
Für Unternehmen und Einrichtungen, die vom neuen Lockdown ab dem 16. Dezember 2020 betroffen sind, kann Kurzarbeit mit der Zahlung des Kurzarbeitergeldes eine Möglichkeit der Überbrückung in dieser schwierigen Zeit sein. Die Regelungen für die Anzeige von Kurzarbeit und für den Antrag auf Kurzarbeitergeld gelten unverändert.
Wichtig ist in jedem Fall, dass arbeitsrechtliche Vereinbarungen zur Einführung der Kurzarbeit – einzelvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen – neu abgeschlossen oder verlängert werden, wenn diese zeitlich befristet waren und den Dezember nicht umfassten.
„Wir unterstützen die regionalen Betriebe während der aktuellen Wirtschaftskrise. Dazu gehört die schnellstmögliche Zahlung des Kurzarbeitergeldes an die Arbeitgeber genauso wie die individuelle Beratung zu allen Fragen rund um das sehr komplexe Thema Kurzarbeit“, so Constanze Hildebrandt, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur Eberswalde. „Wir wissen um die Sorgen und Nöte der vom Lockdown betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sind deshalb selbstverständlich für die Menschen, die gerade jetzt unsere Hilfe benötigen, telefonisch, online oder auch persönlich da. Wir empfehlen Arbeitgebern, uns schnellstmöglich zu kontaktieren, gerade was die Anzeige der Kurzarbeit betrifft.“
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich über die regionalen Hotlines der Arbeitsagentur Eberswalde unter den Rufnummern 03334 37 2002 und 03334 37 1001 informieren und beraten lassen.
Außerdem steht die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 (Montag bis Freitag 8–18 Uhr) zur Verfügung und Anfragen sind über diese E-Mail-Adresse Eberswalde.Anfragen@arbeitsagentur.de möglich.
Weitere Informationen auch zur Kurzarbeit-App und zum Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit unter
www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ sowie unter
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bb/kug-unternehmen
Serviceangebote der Arbeitsagentur Eberswalde zum Jahreswechsel
Die Agentur für Arbeit Eberswalde ist für Job- und Ausbildungssuchende, Arbeitgeber und Beschäftigte auch zwischen den Feiertagen telefonisch, online und in Notfällen persönlich erreichbar. „Kunden, die Fragen haben oder Termine vereinbaren möchten, können unsere regionalen Hotlines anrufen, die spezielle E- Mail oder auch den eService der Bundesagentur für Arbeit nutzen. In schwierigen Ausnahmesituationen, die ein sofortiges persönliches Gespräch erfordern, besteht dafür mit dem entsprechenden Gesundheitsschutz eine Möglichkeit in allen Geschäftsstellen“, informiert Constanze Hildebrandt, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur Eberswalde, „Uns ist sehr wichtig, dass wir für die Kunden und Kundinnen erreichbar sind und uns je nach Situation und Fragestellung schnellstmöglich kümmern können.“
Das gilt nicht nur für den Jahreswechsel, sondern auch für den Start ins neue Jahr. „Der Lockdown wird uns mindestens bis zum 10. Januar begleiten, die Folgen der Pandemie weit darüber hinaus. Wir haben unsere Arbeit deshalb so organisiert, dass die Kunden trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen in der Arbeitsagentur Eberswalde jederzeit Ansprechpartner zu allen wichtigen Themen erreichen“, erklärt Constanze Hildebrandt, „Das reicht von Fragen zum Kurzarbeitergeld und zu anderen finanziellen Leistungen über die Berufs- und Studienberatung bis hin zur Unterstützung bei der Beschäftigungsaufnahme und Informationen zu Qualifizierungsmöglichkeiten.“