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Herrenlose Katze – was tun?

Das beliebteste Haustier Deutschlands ist die Katze. Im Jahr 2025 lebten 15,7 Millionen Katzen in deutschen Haushalten. Dies zeigt sich auch im Schwedter Stadtbild – sie streifen durch Gärten, huschen über Gehwege oder dösen auf warmen Mauern. Häufig ist nicht ganz klar, wo die Vierbeiner herkommen. Handelt es sich um einen geliebten Freigänger, der gleich wieder nach Hause spaziert? Wurde das Tier ausgesetzt? Ist es eine verwilderte Katze oder wurde sie sogar in Freiheit geboren?

Foto: Katze am Futternapf
Doch wie kann verantwortungsvoll mit freilaufenden Katzen umgegangen werden?
Diese Unsicherheit bewegt viele dazu, spontan zu helfen – meist durch Füttern. Doch nicht jede freilaufende Katze ist auf Hilfe angewiesen und gut gemeinte Unterstützung kann unbeabsichtigte Folgen haben – für das Tier selbst, für andere Katzen und auch für den Menschen, der füttert.

Freigänger und herrenlose Katzen

Nicht jede herumstreunende Katze ist auch herrenlos. Viele Katzenhalter, gerade in den ländlichen Regionen, lassen ihre Tiere frei herumlaufen – sogenannte Freigänger. Diese sind meist gesund, kastriert und kehren regelmäßig nach Hause zurück. Werden solche Tiere durch Dritte gefüttert, kann dies mitunter zu ernsten Problemen führen. Fremdes Futter beeinflusst nicht nur die Gesundheit der Tiere – insbesondere bei speziellen Diäten oder medizinischer Versorgung – sondern kann auch dazu führen, dass die Katzen ihre gewohnte Umgebung seltener aufsuchen oder sogar dauerhaft meiden. Die Tiere verlieren nach und nach die Bindung zu ihrem Zuhause, was bei den Besitzerinnen und Besitzern große Sorge und emotionale Belastung auslösen kann – insbesondere dann, wenn geliebte Haustiere plötzlich gar nicht mehr zurückkehren.

Ob es sich um einen Freigänger oder eine herrenlose Katze handelt, ist nicht immer zweifelsfrei erkennbar. Nachfolgende Punkte können bei der Unterscheidung helfen:

  • Beobachtung der Tiere
  • Befragung der Nachbarn oder des Tierheims
  • Auslesen des Mikrochips (z. B. durch das Tierheim)
     

Handelt es sich tatsächlich um eine herrenlose Katze, also ein Tier ohne erkennbaren Besitzer, ist die Situation komplexer. Viele dieser Katzen sind verwildert, meiden den Kontakt zum Menschen und lassen sich nur schwer zähmen.

Für solche Tiere bedeutet ein Aufenthalt im Tierheim enormen Stress, da ihre freiheitsliebende Lebensweise mit der Haltung im geschlossenen Raum kollidiert. Hinzu kommt – nicht jede streunende Katze ist vermittelbar. Viele müssten isoliert untergebracht werden, was weder artgerecht noch sinnvoll ist. Aus diesem Grund nimmt das Tierheim solche Tiere in der Regel nicht auf.

Um eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern, werden Streunerkatzen durch das Schwedter Tierheim regelmäßig eingefangen, medizinisch versorgt, kastriert, gechippt und anschließend wieder an ihren Fundort freigelassen.

Füttern bedeutet Verantwortung

Auch, wenn es gut gemeint ist: Wer herrenlose Katzen füttert, übernimmt damit automatisch eine gewisse Verantwortung mit allen dazugehörigen Pflichten, wie der regelmäßigen Fütterung, der Kastration, der tierärztlichen Versorgung samt Tierarztkosten, etc.

Zudem können durch unkontrolliertes Füttern weitere unerwünschte Folgen auftreten: Frei zugängliches Futter oder Futterreste können Schädlinge, wie Ratten anlocken. Darüber hinaus zieht es oft weitere Katzen an, darunter ggf. auch Freigänger, was die Situation zusätzlich verschärft. In der Folge steigt die Katzenpopulation weiter an – mit immer mehr hungrigen und möglicherweise kranken Tieren, die versorgt werden müssen.

Um dem entgegenzuwirken, wurden durch das Schwedter Tierheim offizielle Futterstellen eingerichtet und an die Ordnungsbehörde gemeldet. An diesen Stellen werden die Tiere gezielt versorgt und beobachtet.

Was können Sie tun?

  1. Beobachten Sie die freilaufende Katze über mehrere Tage – macht sie einen gepflegten, gut genährten Eindruck, handelt es sich vermutlich um einen Freigänger oder eine nicht hilfebedürftige herrenlose Katze.
  2. Fragen Sie in der Nachbarschaft oder lassen Sie die Katze durch das Schwedter Tierheim auf einen Mikrochip überprüfen, um den Halter zu ermitteln.
  3. Informieren Sie das Ordnungsamt oder das Schwedter Tierheim, wenn das Tier krank, verletzt oder verwahrlost ist.
  4. Lassen sie eigene Freigänger kastrieren, um so die unkontrollierte Vermehrung der Katzen zu verhindern.
  5. Füttern Sie nicht unbedacht.
  6. Beobachten Sie, dass ein Tier ausgesetzt wurde, wenden Sie sich direkt an das Veterinäramt des Landkreises Uckermark. Dies stellt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
     

Mit Rücksicht, ausreichend Information und koordiniertem Handeln können wir dazu beitragen, dass sowohl Haustiere als auch herrenlose Katzen in Schwedt geschützt und artgerecht behandelt werden – im Sinne der Tiere und ihrer Halterinnen und Halter.

Ansprechpartner

Ordnungsbehörde der Stadt Schwedt/Oder
03332 446-636
03332 446-630

Schwedter Tierschützer – Hilfe für Tiere in Not e. V.
03332 523933

Veterinäramt Landkreis Uckermark
03331 268451
03984 701139

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