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Geplante Auflösung des Amtes Oder-Welse (Archiv)

Karte: Schwedt/Oder und umliegende Gemeinden
Schwedt/Oder und die umliegenden Gemeinden, die eine Eingemeindung in die Stadt Schwedt/Oder wollen.

In den Landtag des Landes Brandenburg wurde der Entwurf eines „Gesetzes über die Gebietsänderung der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse, Berkholz-Meyenburg, Mark Landin, Passow und Pinnow (Uckermark) (Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse – GebietsÄ-GOder-Welse)“, Drucksache 7/4467, eingebracht.

Der Gesetzentwurf einschließlich Begründung liegt für den Zeitraum vom 3. Januar 2022 bis einschließlich 3. Februar 2022 zur Einsichtnahme öffentlich aus:

1. Auslegungsort:

Kreisverwaltung Landkreis Uckermark, Rechtsamt, Haus 1, Raum 407, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau
Der Zutritt zur Verwaltung ist coronabedingt nur nach vorheriger Terminanmeldung unter Telefon: 03984 70-4030 oder 03984 70-1130 möglich.

Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag 08:00–11:30 Uhr
Dienstag 08:00–11:30 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
Mittwoch 08:00–11:30 Uhr
Donnerstag 08:00–11:30 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
Freitag 08:00–11:30 Uhr

2. Auslegungsort:

Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Raum 3.13, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder
Der Zutritt zur Verwaltung ist coronabedingt nur nach vorheriger Terminanmeldung unter Telefon: 03332 446-363 möglich.

Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag 09:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Dienstag 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
Mittwoch 09:00–12:00 Uhr
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Freitag 09:00–12:00 Uhr

Während der Dauer der Auslegung haben Anhörungsberechtigte die Möglichkeit, schriftlich zu dem Gebietsänderungsvorhaben Stellung zu nehmen.

Die komplette Bekanntmachung ist im Amtsblatt vom 22. Dezember 2021 veröffentlicht, siehe Downloads.

Bisherige Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder zur Gebietsänderung und zu den geplanten Eingemeindungen:

Stellungnahme der Stadt Schwedt/Oder im Rahmen der Anhörung zur beabsichtigten Auflösung des Amtes Oder-Welse und Änderung des Amtes Gramzow gemäß § 134 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Schreiben des MIK vom 02. September 2021 (Nummer: BV/285/21)

Personalüberleitungsvertrag mit dem Amt Oder-Welse anlässlich weiterer Eingemeindungen (Nummer: BV/243/21)

Angebot der Stadt Schwedt/Oder zur Auseinandersetzung mit dem Amt Oder-Welse im Zuge der geplanten Eingliederung der Gemeinde Mark Landin (Nummer: BV/212/21)

Vertrag zur Eingliederung der Gemeinde Mark Landin in die Stadt Schwedt/Oder (Gebietsänderungsvertrag) (Nummer: BV/205/21)

Verhandlungsauftrag zur Einleitung der Verfahren hinsichtlich der Gemeinden Mark Landin und Pinnow des Amtes Oder-Welse (Nummer: BV/179/20)

Angebote der Stadt Schwedt/Oder zur Auseinandersetzung mit dem Amt Oder-Welse im Zuge der geplanten Eingliederungen der Gemeinden Berkholz-Meyenburg und Passow (Nummer: BV/182/20)

Vertrag zur Eingliederung der Gemeinde Passow in die Stadt Schwedt/Oder (Gebietsänderungsvertrag) (Nummer: BV/177/20)

Vertrag zur Eingliederung der Gemeinde Berkholz-Meyenburg in die Stadt Schwedt/Oder (Gebietsänderungsvertrag) (Nummer: BV/174/20)

Verzicht auf Übernahme der Zweigstelle der Sparkasse Uckermark in Passow im Falle der Eingemeindung (Nummer: BV/171/20) 

Verhandlungsauftrag zur Eingemeindung der Gemeinden Berkholz-Meyenburg und Passow (Nummer: BV/132/20)

Downloads

Amtsblatt 14/2021 vom 22. Dezember 2021 (PDF, nicht barrierefrei)

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