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Gartenabfälle und Müll gehören nicht in den Wald (Archiv)

Foto: Müllberg im jungen Wald mit Blick auf das Külzviertel
Illegale Müllentsorgungen belasten die Stadt und den Wald.
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg hatte am 10. Oktober 2014 in fast allen Oberförstereien des Landes mit einem Aktionstag auf das Thema aufmerksam gemacht, Waldbegehungen mit Ordnungsämtern durchgeführt und die Räumung verunreinigter Waldflächen veranlasst. Nahezu überall am Wegrand zwischen Kleingärten und Wohnsiedlungen, am Waldrand zwischen Eigenheimsiedlungen und Arbeitsstätte – wie am Mühlenberg bei Berkholz oder an der Straße zum Briesensee – finden sich unübersehbare Gartenabfall-Kippen.

Schädigung für den Wald

Viele Garten- und Eigenheimbesitzer nehmen an, Pflanzenbfälle und Baum- oder Gehölzschnittabfälle seien „nur Natur“, sie würden „doch sowieso verrotten“ und meinen deshalb, Gartenabfälle könnten im Wald entsorgt werden. Dies ist ein für den Wald folgenschwerer Irrtum.

Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung im Wald empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln. Der starke Brennnesselwuchs ist ein Hinweis auf eine massive Nährstoffanreicherung im Boden. Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozesse führen zum Absterben von Organismen – der natürliche Nährstoffkreislauf wird unterbrochen. Durch den Gehölzschnitt können Pilzkrankheiten von Gartenpflanzen auf Waldbäume übertragen werden. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht einheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und heimische Pflanzen verdrängen.

Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist illegal. Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Abfall. Jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (Abfallrecht, Forstrecht). Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Illegale Müllentsorgung am Waldrand

Foto: Stadtarbeiter wirft Müllsäcke auf einen Transporter.
Mehrere Müllsäcke müssen nachträglich kostenpflichtig entsorgt werden.
Die Abteilung Stadt- und Ortsteilpflege der Stadtverwaltung nutzte den Aktionstag, um auf die ausufernden, illegalen Müllentsorgungen im ehemaligen Abrissviertel am Waldrand aufmerksam zu machen. Durch Aufforstungsmaßnahmen ist dort in den letzten Jahren ein kleines Naherholungsgebiet entstanden, das häufig von Spaziergängern, Joggern und Hundebesitzern genutzt wird. Leider wird das Baumwachsen empfindlich durch das stete Entsorgen von Schrott und Restmüll gestört. Innerhalb von 6 Wochen hat sich ein Berg von 10 Müllsäcken angesammelt, der zusätzlich durch die Stadt kostenpflichtig entsorgt werden muss. Dies sind Mehraufwendungen, die von der Kommune und am Ende vom Steuerzahler getragen werden müssen. Diese Mehraufwendungen stellen zudem zusätzliche Kosten im Jahreshaushalt dar, wodurch die Mittel für andere geplante Projekte im Stadtgrünbereich nicht eingesetzt werden können.

Und dabei ist die Lösung des Problems ganz einfach: Gartenabfälle auf den Recyclinghöfen der Alba Uckermark kostenlos abgeben. Schrottabfälle werden sogar vergütet. Die Recyclinghöfe sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, im Winter von 9 bis 17 Uhr sowie am Samstagvormittag geöffnet.

Nähere Informationen unter www.forst.brandenburg.de und www.udg-uckermark.de zur Abfallentsorgung.