Fachkräfte mit Saison-Kurzarbeitergeld im Unternehmen halten (Archiv)
Die Agentur für Arbeit Eberswalde unterstützt Firmen aus dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie dem Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Schlechtwetterzeit durch Saison-Kurzarbeitergeld. Dieses ermöglicht Arbeitgebern, eingearbeitete Arbeitnehmer bei saisonal bedingtem Auftragsmangel oder bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen weiter zu beschäftigen. Diese so genannte Schlechtwetterzeit umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März (Gerüstbau schon ab dem 1. November).
Das Saison-Kurzarbeitergeld wird bereits ab der ersten Ausfallstunde – nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben – geleistet. Für das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckerhandwerk und den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau werden auch die Sozialversicherungsbeiträge für die gewerblichen Arbeitnehmer erstattet, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann. Der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge liegen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes zu Grunde.
Für die Betriebe des Gerüstbaugewerbes gelten noch bis 31. März 2015 Sonderregelungen.
Das Verfahren ist unkompliziert. Bei saisonbedingtem Arbeitsmangel reicht eine Anzeige über Arbeitsausfall aus. Liegt lediglich ein Arbeitsausfall aus Witterungsgründen vor, genügt es, den Leistungsantrag für das Saison-Kurzarbeitergeld mit der Abrechnungsliste in der Agentur für Arbeit Eberswalde einzureichen.
Weitere Informationen gibt es bei folgenden Ansprechpartnern der Agentur für Arbeit Eberswalde:
- Antje Teske, Telefon 03334 372412, und
- Ehrenfried Nagel, Telefon 03334 372411, oder
- telefonisch unter der Arbeitgeber-Hotline der Bundesagentur für Arbeit 01801 664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) und
- im Internet unter: www.arbeitsagentur.de: / Unternehmen / Finanzielle Hilfen / Kurzarbeitergeld.