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Entwurf eines Gedenkstätten-Konzeptes der Landesregierung (Archiv)

Das Kultusministerium des Landes Brandenburg hat einen Entwurf zum Gedenkstätten-Konzept erarbeitet. Das Gedenkstätten-Konzept „Geschichte vor Ort – Erinnerungskultur im Land Brandenburg für die Zeit von 1933 bis 1990“ fokussiert die Aufarbeitung der Geschichte politischer Verfolgung und Repression während des Zweiten Weltkriegs und der DDR-Diktatur. In diesem Konzept findet Schwedt mehrfach Erwähnung (Seiten 37/38, 40–43, 99).

Foto: Stadtmauer mit Gedenktafel
Die Gedenktafel erinnert an die Synagoge, die hier einmal stand.

Jüdisches Leben in Schwedt

Heute sind kaum noch Spuren des einstigen jüdischen Lebens in Brandenburg erhalten. In Schwedt erinnert seit 1988 eine Gedenktafel an die in der Pogromnacht 1938 zerstörte Schwedter Synagoge. Die Tafel wurde an die Stadtmauer in der Louis-Harlan-Straße in der Nähe ihres Standortes angebracht.

Zum Gelände der Synagoge gehörte auch eine Mikwe, das rituelle Bad, und ein Tempeldienerhaus. Derzeit wird das Ensemble rekonstruiert und zu einer Informations- und Kommunikationsstätte ausgebaut.

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DDR-Militärgefängnis in Schwedt

Von 1968 bis 1990 gab es in Schwedt ein Militärgefängnis. Der Begriff „Schwedt“ und die (ehemalige) Postleitzahl „133“ (später „1330“) standen so für jeden Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) als Drohung im Raum.

Nach der Gründung der NVA am 1. März 1956 und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht am 24. Januar 1962 trat in der DDR eine Militärjustiz sowie die zugehörige Strafvollstreckung bzw. der -vollzug in Kraft. Bereits 1954 wurde ein Strafvollzugskommando in Bernsdorf im Kreis Ückermünde eingerichtet. 1968 wurde das Gefängnis in Schwedt von der NVA übernommen. Das Militärgefängnis wurde zunächst durch das Ministerium des Innern verwaltet. Im Jahr 1982 übernahm das Ministerium für Nationale Verteidigung diese Aufgabe.

Um Inhaftierungen vornehmen zu können, musste die Freiheitsstrafe gerichtlich angeordnet werden. Die maximale Haftdauer betrug zwei Jahre. Über diese Zeit hinausgehende Strafen wurden in den Haftanstalten des Ministeriums des Innern verbüßt. Während der Inhaftierung war es den Insassen nicht gestattet, Besuch zu empfangen. Zusätzlich zum Freiheitsentzug konnten Militärangehörige durch einen vom Militärgericht verhängten Arrest bestraft werden.

Darüber hinaus wurden Soldaten oder Unteroffiziere auch ohne Urteil inhaftiert. Für die maximale Dauer von drei Monaten konnten sie von den Kommandeuren ihrer Truppe in eine Disziplinarkompanie geschickt werden und waren auf diese Weise auch wegen belangloser „Vergehen“ der Willkür der Offiziere ausgeliefert. Wer nicht parierte, wer kriminell wurde, wer sich am falschen Ort politisch falsch äußerte, kam nach Schwedt.

Verurteilungen durch ein Militärgericht erfolgten zumeist wegen Straftaten wie Körperverletzung oder Diebstahl. Auch politische Vergehen und Meinungsäußerungen konnten zu einer Verurteilung führen. Weitere Haftgründe waren Militärstraftaten, das heißt unerlaubtes Entfernen von der Truppe, Fahnenflucht, Alkohol im Dienst oder Befehlsverweigerung.

Am 26. April 1990 wurde der letzte Militärstrafgefangene entlassen. Am 31. Mai 1990 wurde die Einrichtung geschlossen. Die Gefangenenbaracken an der Breiten Allee wurden in den 1990er Jahren abgerissen, während der zweistöckige Verwaltungsbau heute als Obdachlosenheim dient.

Die Forschung zur Geschichte des Militärgefängnisses Schwedt befindet sich in den Anfängen. Akten sind kaum überliefert, ehemalige Häftlinge sprechen zumeist nicht über ihre Erfahrungen. Es gibt jedoch mittlerweile unter dem Titel „Wer dort war, schweigt“ einen von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und dem MDR kofinanzierten Dokumentarfilm, in dem ehemalige Häftlinge und Aufseher zu Wort kommen. Über diese Gedenkstätten und andere Erinnerungsorte hinaus wurden in zahlreichen Orten wie in Luckenwalde, Calau, Forst, Perleberg, Prenzlau von der „Vereinigung der Opfer des Stalinismus“ Erinnerungs- und Gedenkzeichen an Gebäuden angebracht, die als Dienststellen des NKWD, Folterkeller oder Dienststellen des MfS genutzt worden sind.

Buch zum Thema:

Stefan Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt. Gefängnistagebuch“, Greifenverlag Rudolstadt, 1991. 100 Seiten, ISBN 3-7352-0247-0

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