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Der Schnee vor der Haustür (Archiv)

Foto: Schnee schieben
Schnee schieben vor der eigenen Haustür
Eigentum verpflichtet! Das heißt für die meisten Grundstücksinhaber, Winterwartungspflichten wahrzunehmen.

Selbstverständlich ist jedem der Zugang zum Haus und die eigene Auffahrt. Doch das ist nicht ausreichend. Auch der Gehweg entlang der Grundstücksgrenze ist in einer Breite von mindestens 1,5 m vom Schnee zu beräumen und bei Glätte abzustumpfen.

Zeiten

In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr hat unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte die Winterwartung zu erfolgen.

Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Wohin?

Der Schnee ist am Rand des Gehweges zu lagern, möglichst nicht auf der Fahrbahn. Der Fahr- und Fußgängerverkehr sollte nicht gefährdet oder behindert werden.

 

Denken Sie an Ihre Nachbarn, die an Ihrem Grundstück vorbeilaufen oder vorbeifahren! Auch Sie wollen deren Straßen und Wege unbeschadet passieren.